Luxemburg. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden. Bundesjustizminister Maas sieht keinen Grund mehr für Vorratsdatenspeicherung in Deutschland - obwohl es im Koalitionsvertrag steht.

Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Dies verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.

Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder können auf die gesammelten Daten zugreifen. Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006 das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt.

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Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung aus Irland und Österreich

Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, das EuGH-Urteil genau zu prüfen und dann schnell umzusetzen.

Der Europäische Gerichtshof hatte sich eingeschaltet, nachdem eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher gegen die Datenspeicherung geklagt hatten.

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid 2004 und London 2005 auf den Weg gebracht worden. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zur Umsetzung der EU-Vorgaben bekannt. Im Dezember hatte der zuständige Generalanwalt vor dem EuGH aber bereits seine Zweifel an der EU-Regelung deutlich gemacht.

Maas gegen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung zeigt sich die Bundesregierung uneins über ihr weiteres Vorgehen. Da der EuGH die EU-Richtline komplett für ungültig erklärt habe, sei eine neue Situation entstanden, sagte Justizminister Heiko Maas am Dienstag in Berlin.

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Es gebe keine Richtlinie mehr, die gemäß Koalitionsvertrag umgesetzt werden müsse. Damit drohten Deutschland auch keine Vertragsstrafen mehr. "Deshalb gibt es auch keinen Grund, jetzt schnell ein neues Gesetz vorzulegen", sagte der SPD-Politiker. Das weitere Verfahren sei offen und müsse in der Koalition beraten werden. Er selbst begrüße das Urteil.

Auch Innenminister Thomas de Maiziere sprach von einer neuen Lage infolge des Richterspruchs. Anders als Maas drängte er jedoch auf eine "rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Einigung". Dabei müssten die Maßstäbe des EuGH wie auch des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sagte der CDU-Politiker.

Zwar hätten die europäischen Richter eine Speicherfrist von zwei Jahren abgelehnt. Eine Speicherdauer von drei bis sechs Monaten, wie die Koalition sie plane, halte er nach erster Durchsicht des Urteils aber mit den Maßstäben beider Gerichte für vereinbar.

Eigentlich hatten Maas und de Maiziere angekündigt, direkt nach dem Urteil einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die EuGH-Richter haben aber entschieden, dass eine Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

"Nun ist die Zeit für Umkehr"

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Grundsatzdebatte zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. "Nun ist Zeit für Umkehr", sagte sie.

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Das Thema müsse jetzt rasch auf EU-Ebene angegangen werden. Notwendig sei eine "Balance zwischen Freiheit und Sicherheit". Es müsse der "eherne Grundsatz" gelten, dass Daten von Bürgern nur gespeichert werden dürfen, wenn gegen sie ein begründeter Verdacht bestehe. Für Deutschland gebe es zudem nun keinen Anlass mehr, einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Das Urteil stößt auf den Beifall der Grünen und der FDP im Europaparlament. Die Entscheidung sei "ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte", erklärte der Datenschutzexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, am Dienstag in Brüssel. "Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat muss europaweit abgeschafft werden."

Auch die Liberalen begrüßten das Urteil. Die EU-Richtlinie habe "in all ihren Punkten versagt, sie hebelt unsere Grundrechte aus und verhindert keine Straftaten", sagte der Vorsitzende der FDP im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff. "Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung sollten sich nun davor hüten, ein neues Überwachungsmonster nach dem amerikanischen Vorbild der NSA zu kreieren."

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Die Feststellung des EuGH, dass die entsprechende EU-Richtlinie gegen die europäische Grundrechtecharta verstoße und reformiert werden müsse, sei eine "Zäsur", sagte FDP-Politikerin am Dienstag in Straßburg. Dies sei eine "Riesenchance". Gerade die Ausspähaffäre des US-Geheimdienstes NSA zeige, dass mit dem massenhaften Ansammeln von Daten Schluss gemacht werden müsse.

Deutsche Telekom begrüßt EuGH-Entscheidung

Die Deutsche Telekom, die wie andere Anbieter zur Speicherung von Kundendaten verpflichtet worden war, begrüßte das Urteil. "Die Bürger müssen sich in ihrer Kommunikation frei und unbeobachtet fühlen können", sagte Thomas Kremer, der im Vorstand für Datenschutz und Recht verantwortlich ist.

Im vergangenen Dezember war ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen, aber erst das EuGH-Urteil abwarten. Der Deutsche Richterbund fordert, die Vorratsdatenspeicherung hierzulande zügig umzusetzen. (rtr/dpa/afp)