Berlin. . Ab sofort ist es nicht mehr zulässig, dass in Deutschland Internet - und Telefondaten auf Vorrat gespeichert werden. Das hat jetzt der Europäische Gereichtshof beschlossen. Anlasslose Datenspeicherung wird es künftig nicht mehr geben. Ausnahmen werden nur in begründeten Einzelfällen gemacht.
Die Telefon- und Internetdaten der Bundesbürger werden vorerst nicht auf Vorrat zur Verbrechensbekämpfung gespeichert. Nachdem der Europäische Gerichtshof eine EU-Richtlinie zur umstrittenen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, legt die Bundesregierung Pläne für ein neues Gesetz auf Eis - ob es überhaupt noch dazu kommt, wird zum Konfliktthema der Koalition: Die SPD hält die Koalitionsvereinbarung an diesem Punkt für hinfällig. Die Union drängt weiter darauf.
Das EU-Gericht hat die bisherige Rechtsgrundlage für die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten überraschend deutlich verworfen: Die EU-Richtlinie sei unvereinbar mit den Grundrechten und deshalb ab sofort ungültig. Die Richter schlossen eine solche Datensammlung im Kampf gegen schwere Kriminalität nicht völlig aus – sie müsse aber mit klaren Regeln auf das absolut notwendige Maß beschränkt sein, was die EU versäumt habe.
„Es wird in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung geben“
Der EuGH verlangte unter anderem einen Richtervorbehalt für den Zugriff auf die Verbindungsdaten und einen klaren Straftatenkatalog. Mit dem Urteil muss auch Deutschland die Richtlinie nicht mehr umsetzen: Sie hatte die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Bürger mindestens sechs Monate speichern zu lassen – die Inhalte von Telefonaten, Mails oder Internetseiten werden aber nicht erfasst.
Ausdrücklich auf diese Richtlinie hatten sich auch Union und SPD im Koalitionsvertrag berufen. „Es wird in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung geben“, sagt der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil.