Berlin. Schwarz gegen Rot beim Datenschutz: Die Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), erst einmal kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, hat CDU und CSU gleichermaßen verärgert. Sie sehen einen Bruch des erst drei Wochen alten Koalitionsvertrages.

In der Großen Koalition ist der Streit um die Vorratsdatenspeicherung offen ausgebrochen. Am Montag machte das CDU-geführte Innenministerium Druck auf Justizminister Heiko Maas (SPD). "Ich erwarte zügig einen ersten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), der "Berliner Zeitung". Es gebe keinen Grund zu warten. "Hinweise des Europäischen Gerichtshofes lassen sich ohne Probleme im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen."

Auch CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl und CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer haben sich in der Frage bereits gegen Maas gestellt.

Maas hatte am Wochenende überraschend angekündigt, erst ein Urteil aus Luxemburg abwarten zu wollen. Dabei hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Wörtlich steht dort: "Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH."

Justizminister Maas legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis
Justizminister Maas legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis

Deutschland sollte seit 2006 liefern

Um die Vorratsdatenspeicherung gibt es seit Jahren erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten zu Telefonaten und E-Mails von Privatleuten sammeln. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz von 2008 für verfassungswidrig erklärt, eine Neufassung wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht verabschiedet.

In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg dazu erwartet. Ein Gutachten hatte im Dezember ergeben, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt. Eine Änderung ist wahrscheinlich. (dpa)