Karlsruhe. . Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Speicherplattformen wie Rapidshare bei der Verletzung von Urheberrechten verschärft. Ein File-Hosting-Dienst sei zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle auf Rechtsverletzungen verpflichtet: wenn er Urheberrechtsverletzungen ermöglicht.

Illegalen Downloads von Musik oder Büchern wird der Schleichweg über Internet-Plattformen zur Datenspeicherung verbaut. Nach einem am Dienstag veröffentlichen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Anbieter von Speicherdiensten die von ihren Kunden hinterlegten Dateien von sich aus auf Urheberrechtsverletzungen hin überprüfen. Illegal zum Herunterladen angebotene Inhalte seien unverzüglich zu sperren (AZ: I ZR 80/12), sonst haftet der Speicherdienst gegenüber dem Rechte-Inhaber.

Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom März 2012. Die Verwertungsgesellschaft Gema hatte den File-Hosting-Dienst Rapidshare dort erfolgreich auf Unterlassung verklagt, weil Tausende urheberrechtlich geschützte Musiktitel ohne Zustimmung der Gema über die Internet-Plattform verbreitet worden waren. Der in der Schweiz ansässige Speicherdienst hat die verschärfte Prüfung der hinterlegten Dateien inzwischen eingeführt. (rtr)