Köln/Düsseldorf. Können Eltern sich der Verantwortung für das Treiben ihrer Kinder im Netz entziehen, indem sie den Nachwuchs einen Mustervertrag unterzeichnen lassen? Nein, sagt eine Verbraucherschützerin. Gerichtsfest sei der “Internetvertrag“ eines Kölner Anwalts nicht. Helfen kann er trotzdem.
Wenn Eltern ihre Kinder ausreichend über Erlaubtes und Verbotenes beim Surfen im Internet informiert haben, dann haften sie nicht, wenn ihr Nachwuchs illegal Musik und Filme herunterlädt. So hat es der Bundesgerichtshof unlängst entschieden. Doch wann ist ein Kind "ausreichend" informiert worden? Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke hat einen Mustervertrag aufgesetzt, den Eltern und Kinder unterzeichnen können. Er soll, so Solmecke, den Eltern helfen, ihren Kindern die wichtigsten Regeln im Internet zu vermitteln.
Ob Eltern allerdings einen Freifahrtschein für sich und ihre Kinder erwerben, wenn beide den Vertrag unterzeichnen, ist zweifelhaft. Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW, glaubt nicht, dass Gerichte diesen Vertrag bedingungslos akzeptieren: "Ein Richter wird sich nicht nur auf den Vertrag verlassen. Er wird auch Zeugen befragen", sagt sie. Schließlich könnte der Vertrag auch nachdatiert worden sein.
Das Alter des Kindes kann entscheidend sein
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Husemann geht davon aus, dass das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle spielt: "Bei Zehnjährigen wird es Richtern nicht reichen, wenn die Eltern ihnen bloß den Vertrag hingelegt haben", sagt sie. Dennoch glaubt sie, dass der Vertrag vor Gericht eine Beweiserleichterung sein könne. Und nicht zuletzt könne er als Grundlage für ein Gespräch zwischen Eltern und Kindern genutzt werden.
Genauso will auch Initiator Christian Solmecke sein Werk verstanden wissen. Es handele sich - streng juristisch - nicht um einen Vertrag, sondern um eine Belehrung, sagt er. Kinder, die Musik aus Tauschbörsen herunteraden, wüssten oft gar nicht, dass sie damit auch zum Anbieter der Musiktitel würden - und somit zu Urheberrechtsverletzern. Eltern seien deshalb gut beraten, mit ihren Kindern darüber zu reden.
"Internetvertrag" behandelt auch Cybermobbing und Identitätsdiebstahl"
Der Mustervertrag enthält nicht nur Klauseln zum Umgang mit Tauschbörsen, sondern verbietet den Kindern beispielsweise auch, im Internet auf Einkaufstour zu gehen oder an Gewinnspielen teilzunehmen. Zudem sollen Kinder darauf achten, sichere Passwörter zu verwenden und diese regelmäßig ändern.
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Den Kindern ist nach dem Vertrag untersagt, andere Personen bloßzustellen oder zu beleidigen. Fotos dürfen nur dann gepostet werden, wenn die abgebildeten Personen damit einverstanden sind, dass das Bild veröffentlicht wird.
Solmecke weist darauf hin, dass der Vertrag ein Muster sei, dass dem Alter des Kindes angepasst werden könne.
Der Mustervertrag lässt sich hier herunterladen.