Es hat einen Grund, warum Kinder bis zum 14. Geburtstag nicht strafmündig sind. Das hat der BGH in seiner Entscheidung zu illegalen Downloads im Internet einmal mehr unterstrichen.

Jeder kennt diese Schilder am Baustellenzaun: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Grundsätzlich stimmt das, ist aber immer dann Quatsch, wenn Erziehungsberechtigte ihrer Aufsichtspflicht genügend nachkommen. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung kann niemand wollen. Und es hat einen Grund, warum Kinder bis zum 14. Geburtstag nicht strafmündig sind. Das hat der BGH in seiner Entscheidung zu illegalen Downloads im Internet einmal mehr unterstrichen.

Das Gericht hat ein Grundsatzurteil gefällt, das der Musikindustrie einen herben Schlag versetzt. Sie hatte mit aller Macht versucht, ihre Ansprüche durchzudrücken. 200 Euro pro Lied wollten die Anwälte der Kläger sehen – plus einen ordentlichen Batzen Abmahngebühren. Und sind damit gescheitert. Gut so. Ansonsten hätte die Entscheidung eine riesige Klagewelle nach sich ziehen können.

Das Urteil entbindet Eltern aber nicht von der Pflicht, ihrem Nachwuchs zu sagen, was richtig und was falsch ist. Und dazu gehört, sich mehr damit auseinanderzusetzen, was Kinder vor dem Computer so treiben. Auch das haben die Richter sehr deutlich gemacht.