Berlin. Die Pläne für ein Leistungsschutzrecht gefährden nach Einschätzung von Google den Standort Deutschland. Ein Unternehmenssprecher sprach von einem beispiellose Eingriff in die Architektur des Internets. Vier Millionen Arbeitsplätze in Deutschland seien davon betroffen.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage warnt Google vor schwerwiegenden Folgen. "Dieser systemfremde und weltweit beispiellose Eingriff in die Architektur des Internets würde dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland schweren Schaden zufügen", schrieb der Google-Sprecher für Nordeuropa, Kay Oberbeck, am Dienstag in einem Gastbeitrag für die Nachrichtenagentur dapd in Berlin.
"Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen - Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft."
Google leite pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter, die diese für sich nutzen können, betonte Oberbeck. Außerdem habe das Unternehmen im Jahr 2011 mehr als sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner ausgeschüttet. "Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen", meinte Oberbeck.
Vier Millionen Arbeitsplätze, die am Internet hängen
Die Verleger fordern hingegen seit vielen Jahren sogenannte Leistungsschutzrechte, damit nicht alle kostenlos die im Internet veröffentlichten Artikel nutzen können. Inzwischen hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit sollen insbesondere Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet werden, für ausführliche Links samt einem Anriss des verknüpften Textes zu zahlen.
Google-Sprecher Oberbeck meinte dazu: "Sollten diese Mini-Texte künftig kostenpflichtig werden, würde deren Nutzung für jeden wirtschaftlich Tätigen zum Risiko. Das träfe Blogger, Medien, Start-Ups und jedes Unternehmen mit eigener Internetseite - und letztlich jeden einzelnen Internetnutzer."
Bundesweit seien vier Millionen Arbeitsplätze in Deutschland vom Internet abhängig. Das Netz lebe von Milliarden von Menschen und Unternehmen, die sich miteinander vernetzen. Kernstück dessen seien Links und kurze Textausrisse, die den Kontext zu einem Link liefern.
In der vergangenen Woche hatte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, in einem dapd-Gastbeitrag das Leistungsschutzrecht verteidigt. Er trat Befürchtungen entgegen, dass Privatpersonen für die normale Internetnutzung Gebühren zahlen sollten. (dapd)