Essen. Drei zentrale Themen beschäftigten die Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV): die Auflage der Zeitungsverlage (stabil), das von den Verlegern geforderte Leistungsschutzrecht und die “Tagesschau“-App.

Der Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App der ARD geht am Donnerstag in eine neue Runde: Mit einer Prognose zu der zweiten Verhandlung vor dem Landgericht Köln hielten sich die Zeitungsverleger, die durch "gebührenfinanzierte Textangebote" einen unfairen Wettbewerb sehen, am Dienstag bei ihrer Jahrespressekonferenz in Berlin zurück. "Wir hoffe natürlich und wünschen uns, dass die Sache für uns ausgeht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff. Er wisse aber wirklich nicht, was zu erwarten sei.

Er bedauerte, dass die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung von BDZV, ARD und ZDF, in der es um den Umfang von Online-Textangeboten der Sender geht, nicht zustande gekommen sei. Sie sollte dazu führen, dass das Verfahren ruhe, sagte Wolff.

Das Gericht will erneut über die gemeinsame Klage von acht Zeitungsverlagen gegen ARD und NDR verhandeln. Nach Ansicht der Verleger verstößt die "textdominante Berichterstattung" in der seit Weihnachten 2010 angebotenen kostenlosen "Tagesschau"-App gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Laut BDZV bleiben "Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte" von der Kritik unberührt. Das Gericht hatte Sender und Zeitungsverlage im Herbst zu einer außergerichtlichen Verständigung aufgefordert. Derzeit ruhen aber die Gespräche.

Gemeinsame Erklärung scheiterte im April

Der BDZV hatte Ende April mitgeteilt, sowohl die ARD wie auch das ZDF rückten von der Ende Februar unterschriftsreif verhandelten gemeinsamen Erklärung mit dem BDZV ab. Die Klage werde nun aufrecht erhalten. Wolff betonte zugleich, dass die Erklärung nicht vom Tisch sei, der Text werde aber "nicht neu verhandelt".

Die ARD wollte sich auf Anfrage aktuell nicht äußern. Man sei aber weiter gesprächsbereit, sagte ARD-Sprecher Stefan Wirtz.

Gesamtumsätze der Zeitungsverlage bleiben stabil

Bei der Jahrespressekonferenz erläuterte der BDZV die wirtschaftliche Lage der Zeitungsverlage, die stabil sei. Die Gesamterlöse blieben 2011 mit rund 8,5 Milliarden Euro und einem Minus von 0,1 Prozent etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Umsätze aus Anzeigen und Beilagen gingen um 2,2 Prozent zurück. Die Vertriebsumsätze konnten um 1,7 Prozent gesteigert werden. Angesichts der allgemein eher schwierigen Rahmenbedingungen rechne die Branche für 2012 mit einem ähnlichen Ergebnis wie im Vorjahr, hieß es weiter.

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Die verkaufte Auflage sank im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um etwa drei Prozent. Die 360 Verlage in Deutschland verkauften rund 23 Millionen Zeitungen. Von den E-Paper-Ausgaben werden den Angaben zufolge mittlerweile pro Erscheinungstag 180.000 Exemplare (erstes Quartal 2012) verkauft. Dies sei im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 33 Prozent.

Verleger fordern erneut ein Leistungsschutzrecht

Den Angaben zufolge haben rund 20 Zeitungstitel bereits Bezahlsysteme für Internetinhalte eingeführt, ebenso viele würden noch in diesem Jahr folgen. Zudem gebe es mittlerweile rund 330 Apps für Smartphones und Tablets, davon würden 240 verkauft. Die Apps für Tablets seien fast alle kostenpflichtig.

Den Weg in die digitale Medienzukunft könnten die Verlage aber nur bewältigen, wenn die Marktbedingungen fair seien, mahnte der BDZV. Der Verlegerverband forderte unter anderem erneut, das angekündigte Leistungsschutzrecht für Presseverlage zügig umzusetzen. Dieses soll gewerbliche Internet-Dienste zwingen, Verlage im Gegenzug für eingebundene Textinhalte an den Werbeeinnahmen zu beteiligen. (dapd)