Essen. Bislang wurden auf USB-Sticks und Speicherkarten rund 10 Cent Gema-Gebühren fällig. Künftig soll sich die Gebühr an der Größe der Speichermedien orientieren. Die Gebühr könnte um bis zu 2000 Prozent steigen und die Speichermedien deutlich teurer machen.

Die Gebühren für Speicherkarten und USB-Sticks sollen deutlich anziehen – um bis zu 2000 Prozent. Die Abgabe wird fällig, weil die Medien wie CD-Rohlinge zum Speichern urheberrechtsgeschützter Materialien genutzt werden können. Bislang wurden acht Cent pro Datenträger fällig – unabhängig von der Speichergröße. Künftig soll die Kapazität von Sticks und Speicherkarten darüber entscheiden, wie hoch die Gebühr ausfällt.

Die zur Gema gehörende Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) liefert auch gleich den Grund für die Gebührenerhöhung: „Eine im Auftrag der ZPÜ Ende 2011 von der TNS durchgeführte empirische Untersuchung hat ergeben, dass die Anzahl der während der Gesamtlebensdauer von USB-Sticks und Speicherkarten vervielfältigten Werke erheblich ist“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme der Verwertungsgesellschaft.

Einseitige Erhöhung

Laut der Erhebung werden „mit einem USB-Sticks während seiner Gesamtlebensdauer durchschnittlich 677 Musiktitel, 541 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 93 Graphiken und 66 Teile aus Büchern vervielfältigt“. Bei einer Speicherkarte seien es im Vergleich 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und zehn Teile aus Büchern.

Die ZPÜ hat die Gebühren einseitig erhöht, weil bis dahin keine Einigung mit dem zum IT-Verband Bitkom gehörenden Unternehmen erzielt wurde und der bisherige Vertrag im vergangenen Jahr ausgelaufen war. Bis dahin mussten Unternehmen, die Mitglied bei Bitkom sind, acht Cent pro USB-Stick und Speicherkarte plus Mehrwertsteuer an die ZPÜ abführen, also etwa 10 Cent.

Gebühr soll Preisentwicklung nicht berücksichtigen

Ob sich die erhöhte Abgabe auch auf die Endkunden-Preise für Sticks und Speicherkarten auswirken wird, ist fraglich. Der Streit um die korrekte Höhe der Gebühr wird vermutlich noch andauern. Laut den Herstellern der Speichermedien berücksichtige die geplante Gebühr nicht die Preisentwicklung in der Branche. „Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen“, sagte der Deutschland-Chef des Speicherherstellers Transcend, George Linardatos, dem Internet-Portal heise.de.

1,95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sei angesichts der aktuellen Marktpreise von 6 bis 15 Euro für 8-GByte-Speicherkarten absolut überzogen. Unter vier Gigabyte Größe sollen künftig 91 Cent plus Mehrwertsteuer fällig werden. Etwas geringer fällt die von der ZPÜ geplante Gebühr bei USB-Sticks aus. Hier werden 91 Cent bis vier Gigabyte fällig, 1,56 Euro darüber.

Bitkom will Schiedsverfahren anstrengen

Der IT-Verband Bitkom hat bereits Widerstand gegen die neue Gebührenordnung angekündigt. Man wolle ein entsprechendes Schiedsverfahren auf den Weg bringen. Bis zu einer endgültigen Klärung könne es allerdings zu Marktverzerrungen kommen, erklärte eine Sprecherin des Verbandes.

Die Piratenpartei hält die von der Gema angekündigte Erhöhung der Abgabe für grundlos. Sie habe ihre Legitimation verloren, kritisierte der Parteivorsitzende Bernd Schlömer die Pläne der Verwertungsgesellschaft. Auf der einen Seite würden den Nutzern die Rechte zur Vervielfältigung von Daten entzogen. Auf der anderen Seite würden aber die Pauschalen erhöht, die ein Ausgleich fuer die Erlaubnis von Privatkopien seien.

USB-Sticks und Speicherkarten sind nicht die einzigen Speichermedien, auf die entsprechende Abgaben fällig werden. Auch für Festplatten und CD-Rohlinge müssen die Hersteller eine Gebühr abführen. So wird beispielsweise auf eine externe Festplatte, die mehr als ein Terrabyte groß ist, eine Gebühr von neun Euro fällig. Bei Netzwerkfestplatten, die diese Speichergröße überschreiten, beträgt die Gebühr sogar 17 Euro. 34 Euro werden laut Gebührenordnung bei Multimedia-Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion fällig.