Essen. Kunden, die bei der Vorverkaufsaktion für das neue Microsoft-Betriebssystem Windows 7 trotz vorheriger Zusage leer ausgingen, können auf eine Entschädigigung hoffen. Viele Versandhändler stellen ihren Kunden nun Warengutscheine für den Verlust in Aussicht.
Die Wut in den Internetforen kochte hoch. Von Lockvogelangeboten war da die Rede, von Betrug, Kunden seien hinters Licht geführt worden. Tatsache ist: Zahlreiche Internet-Händler wurden von dem Ansturm auf die Vorverkaufsaktion für das neue Microsoft-Betriebssystem Windows 7 eiskalt erwischt. Und üben sich jetzt in Wiedergutmachung. Diejenigen Kunden, die trotz vorheriger Zusage leer ausgingen, können auf eine Entschädigung hoffen.
Das Angebot klang verlockend: Wer sich am 15. Juni für das im Oktober erscheinende neue Windows entschied, musste nur knapp 50 statt später 120 Euro locker machen. „Insgesamt haben wir weltweit eine Million Exemplare auf den Markt geworfen”, sagt eine Microsoft-Sprecherin. Zahlen für Deutschland könne sie nicht nennen.
Online-Shops quittierten den Dienst
Nicht nur der Shop des Software-Riesen quittiert im Zuge des riesigen Ansturms den Dienst. Auch beim Versender Neckermann gab es Probleme. „Für einige Kunden, die sich das Betriebssystem Windows 7 sichern wollten, kam zudem ein technisches Problem auf unserer Internetplattform hinzu”, sagt Neckermann-Sprecher Kai Herzberger. Man prüfe zurzeit eine kulante Lösung.
Auch der Online-Versender Amazon.de, dessen günstige Windows-7-Lizenzen bereits nach wenigen Minuten ausverkauft gewesen sein sollen, kommt seinen Kunden entgegen. Denjenigen, die ihre Bestellung nicht zu Ende führen konnten, werde ein Gutscheincode überreicht, mit dem sie auch jetzt noch eine Windows-Version zum Aktionspreis vorbestellen könnten.
Das Versandunternehmen Otto denkt ebenfalls über einen Warengutschein nach. „Wir wollen das im Sinne der Kunden regeln”, sagt Sprecher Martin Schleinhege. „Trotz großzügiger Bevorratung sind wir von der Dynamik der Aktion überrascht worden.”
Vertrauen in die Kulanz der Händler
Wer bei einem Versender bereits seine Bestellung bestätigt, später aber eine Absage zugeschickt bekam, muss übrigens auf die Kulanz der Händler vertrauen. Eine Bestellbestätigung sei noch kein Kaufvertrag, aus dem sich ein rechtlicher Anspruch auf ein Produkt ableiten ließe, heißt es bei den Versendern einhellig. Und auch die Verbraucherzentrale NRW macht leer ausgegangenen Kunden wenig Hoffnung: Im Falle eines Rechtsstreits sei völlig offen, wie das Gericht entscheide.