Essen. . Während die Smartphone-App WhatsApp jüngst mit neuen blauen Häkchen Nutzer verärgert, kursiert nun ein Kettenbrief, der ebenfalls für Aufregung sorgt: Empfänger sollen ihr Profilbild gegen ein Foto mit einer brennenden Kerze tauschen. Ein Hoax?
Zwei hohle Hände halten eine brennende Kerze: Wenn WhatsApp-Nutzer in diesen Tagen ihr Profilbild gegen dieses Foto austauschen, dann sind sie offenbar einem Kettenbrief auf den Leim gegangen. Verschiedene Quellen warnen derzeit vor einer Nachricht, die sich auf WhatsApp offenbar aktuell in Windeseile verbreitet.
"Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24h. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der KrebskrankenMenschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott dass du Gesund bist! Schicke die Kerzen an alle Deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben Herz...": Aus Sicht von Christian Solmecke, Fachanwalt für Onlinerecht in Köln, ist das eine "perfide Aufforderung". Denn wer das Bild verwendet, handelt sich unter Umständen eine Abmahnung ein. "Weil das Bild urheberrechtlich geschützt ist".
Kettenbriefe besser nicht weiterleiten
Um WhatsApp-Kettenbriefe "war es seit langem still geworden", heißt es in einem Technikblog in Hamburg. Auch dort warnen die Macher davor, den jüngsten WhatsApp-Kettenbrief weiterzuleiten. Wer hinter diesem Kettenbrief steckt, ist bisher nicht bekannt, heißt es. Und was dahinter steckt, kann man nur vermuten.
Anwalt Christian Solmecke jedenfalls warnt grundsätzlich davor, Kettenbriefe weiterzuleiten. Vor allem, wenn es um den Austausch von Fotos geht: "Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer bewusst machen, dass Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind". Heißt: Nutzen darf man Bilder nur, wenn der Urheber vorher einwilligt.
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Ist eine Abmahnung zum Whatsapp-Profilfoto überhaupt rechtens?
Allerdings hat Solmecke Zweifel, ob in punkto Kerzenbild Abmahnungen tatsächlich rechtens wären: Habe der Urheber selbst das Foto verbreitet, um Nutzer anschließend abzumahnen, sei das "unter jedem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlich", meint Solmecke. Anders sehe es aus, wenn der ursprüngliche Kettenbrief-Absender das Bild ohne Einwilligung des Urhebers versendet hat. Dann "hat der eigentliche Urheber das Recht, die Nutzung des Bildes abzumahnen". Auch hier aber sieht Solmecke rechtliche Bedenken: Ein Profilbild bei WhatsApp ist nur für einen eingeschränkten Personenkreis einsehbar. Ist der nicht allzu groß, läuft eine Abmahnung ins Leere, weil von einer "öffentlichen Zugänglichmachung" dann nicht die Rede sein könne.
So spricht vieles dafür, dass der jüngste WhatsApp-Kettenbrief ein "Hoax" ist - also eine online kursierende Falschmeldung. Deren Sinn und Zweck ist offenbar vor allem, Nutzer zu ängstigen. Denn zu diesem Kettenbrief soll bereits ein weiterer kursieren, der die Abmahnung androhe. Darin werden Nutzer angeblich aufgefordert, die Kerze im Profilbild wieder zu löschen, "sonst werdet ihr Post mit Strafe bekommen".
Die Hoax-Info der Technischen Universität (TU) Berlin listet zig Kettenbrief-Varianten auf, die zum Teil bereits seit Jahren auf den verschiedensten Social-Media-Kanälen verbreitet werden: In Warnbaken versteckte neuartige Radarfallen, eine angeblich neue Masche von Kriminellen zum Autoklau auf Parkplätzen, gefälschte Facebook-Nachrichten mit der Drohung, Accounts zu löschen, der ominöse Mann im Kastenwagen, der angeblich vor Spielplätzen im Stadtteil Kindern auflauert...: Die Macher der Hoax-Info in Berlin warnen, ob bei Facebook, WhatsApp oder E-Mail, solchen Kettenbriefen auf den Leim zu gehen. Ihr Kommentar: "Quatsch" oder "Uralter Unfug!"