Berlin. Wenn plötzlich mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro auf der Telefonrechnung auftauchen, fällt der Empfänger meistens aus allen Wolken. Nicht immer müssen solche Beträge aber auch bezahlt werden - eventuell steckt zum Beispiel eine Abofalle dahinter.

Für eine schockierend hohe Telefon- oder Handyrechnung kann es verschiedene Gründe geben. Darunter sind zum Beispiel teure Call-by-Call-Dienste oder Abofallen sogenannter Drittanbieter. Meistens ist die Ursache für die Unsummen aber, dass der Nutzer im Ausland zu viel gesurft hat.

Eigentlich sind die Kosten für das sogenannte Datenroaming im EU-Ausland zwar gedeckelt. Geht jemand im Ausland so viel ins Netz, dass die Kosten über 59,50 Euro steigen, wird die Verbindung automatisch gekappt. «Diese Kappung funktioniert bei den meisten Anbietern», sagt der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin. «Es gibt aber bestimmte Länder, wo der mobile Datenverkehr zeitversetzt übertragen wird.»

Roaming-Kosten nachträglich stornieren

Dann kann es passieren, dass der Datenfluss nicht rechzeitig gestoppt wird und die Kunden trotzdem eine hohe Rechnung bekommen. In solchen Fällen sollten Betroffene aber auf jeden Fall versuchen, das Geld zurückzubekommen, rät Hollweck. «Rechtlich gesehen muss meiner Meinung nach nachträglich eine Stornierung vorgenommen werden.»

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Und auch sonst gibt es so einige Tücken mit der Kosten-Deckelung. So kann man die Kostengrenze zum Beispiel deaktivieren, um etwa in einem Urlaub mehr surfen zu können. Vergisst man anschließend, die Sperre wieder einzuschalten, gilt sie auch bei der nächsten Reise nicht. «Dann kann es natürlich wieder teuer werden», sagt Bettina Seute vom Telekommunikationsportal «Teltarif.de».

Festnetz-Ärger mit Call-by-Call wird seltener

Ärger kann es im Festnetz auch mit überhöhten Kosten für Call-by-Call-Gespräche geben - also Telefonaten über eine Sondervorwahl, die dadurch eigentlich günstiger werden sollen. Die Probleme seien aber seltener geworden, sagt Bettina Seute. Denn inzwischen werden die Tarife vor Beginn des Gesprächs angesagt.

Verbraucher-Anwalt Hollweck empfiehlt generell, sich bei überhöhten Rechnungen schriftlich an die Unternehmen zu wenden. «Konkret hat der Kunde acht Wochen Zeit, Einspruch einzulegen», erklärt Hollweck. In dem Schreiben sollte man möglichst freundlich das Problem schildern und um eine Stornierung bitten.

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Der Teil der Rechnung, der auf jeden Fall stimmt, wird aber am besten schonmal bezahlt. «Das ist schon ganz wichtig», sagt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn wenn unstrittige Forderungen nicht bezahlt werden, drohe ab einem Wert von 75 Euro eine Sperre des Anschlusses.

Drittanbieter-Sperre einrichten lassen

Besonders schwierig ist es, sich gegen Forderungen von Drittanbietern zu wehren. «Da beißt man sich regelmäßig die Zähne aus», weiß Verbraucherschützerin Voß. Hinter den Gebühren stecken oft Abofallen, die man sich zum Beispiel durch unachtsame Klicks auf Werbung in einer App einfängt. Provider weigern sich in solchen Fällen leider oft, eine Buchung zu stornieren und verweisen an den Drittanbieter, klagt Hollweck. Dabei sei der Kunde in der Regel im Recht: «Auf der Rechnung wird ein Posten abgerechnet, für den es gar keinen Vertrag gibt.»

Wer solchen Ärger in Zukunft vermeiden will, kann beim Provider eine sogenannte Drittanbieter-Sperre einrichten lassen. Sie beschränkt sich allerdings dann nicht nur auf unseriöse Anbieter. Betroffen sind auch andere Dienste, die per Handy bezahlt werden, etwa für das Parkticket. (dpa)