Bottrop. .
Ungewollt öffnet sich beim Surfen im Netz ein neues Fenster auf dem Bildschirm des Smartphones. Instinktiv denkt der Nutzer an eine harmlose Werbeanzeige, will das so genannte Pop-up-Fenster nur schnell wegklicken. Plötzlich erscheint auf dem Mobiltelefon die Kurznachricht eines Drittanbieters, der dem Nutzer Dienstleistungen wie Klingeltöne oder den Zugang zu einer Erotik-Seite in Rechnung stellt, weil der einen Abo-Vertrag abgeschlossen habe.
So passiert bei einem Leser, der sich daraufhin in der Redaktion meldete, weil er andere Menschen vor den berüchtigten Abo-Fallen warnen möchte. 6,99 Euro soll der Leser laut des Drittanbieters „Net Mobile“ wöchentlich bezahlen.
Anette Abraham von der Verbraucherzentrale in Bottrop erklärt, dass nach der aktuellen Gesetzeslage erst eine Kauf-Bestätigung des Nutzers zum Vertragsabschluss führt. Dass dies im Fall des WAZ-Lesers aber nicht geschehen ist, will sein Mobilfunkanbieter auf WAZ-Anfrage nicht direkt bestätigen. o2-Sprecherin Katja Hauß: „Eigentlich kommt man auf ein Auswahlfenster, in dem man zwischen „kaufen“ oder „abbrechen“ wählen kann. Der Kunde schildert uns ein anderes Pop-up-Fenster, auf das er gestoßen sei. Dieses können wir technisch nicht nachvollziehen. Aus Kulanz buchen wir den Betrag über 6,99 Euro aus.“
Den Vertragsabschluss hat der Leser direkt nach Eingang der SMS per E-Mail und Brief an o2 und den Drittanbieter widerrufen und das Abo gekündigt. „Net Mobile“ hat die Kündigung des Abos inzwischen bestätigt.
Sperre ist kostenfrei
Um gar nicht erst Gefahr zu laufen, in eine Abo-Falle zu tappen, rät die Verbraucherzentrale allen Smartphone-Nutzern beim Abschluss eines Handyvertrags, eine so genannte Drittanbietersperre einzurichten. Mobilfunkanbieter seien verpflichtet, diese Sperre kostenfrei einzurichten. Zumeist genügt ein Anruf beim jeweiligen Anbieter, den auch der betroffene Leser sofort getätigt hat.
„Wer bereits in eine Abo-Falle geraten ist, sollte schnell handeln und den Vertrag per E-Mail und Einschreiben beim Drittanbieter sowie beim Mobilfunkanbieter widerrufen und das Abo kündigen“, empfiehlt Abraham. Sie rät Betroffenen, sich bei der Verbraucherzentrale individuell beraten zu lassen. „Wir erhalten zu diesem Thema sehr viele Beschwerden.“ Immer wieder fiele dabei der Firmenname „Net Mobile“. Mobilfunkanbieter wie o2 bieten Drittanbietern eine Schnittstelle an, um die Abobestellungen von der Mobilfunkrechnung abzubuchen.