Düsseldorf. Pakete müssen von Liefer-Diensten immer direkt übergeben und nie einfach vor der Tür abgelegt werden. Wer ein Paket, zum Beispiel ein Weihnachtsgeschenk, persönlich entgegennehmen möchte, kann das beim Zulieferer angeben.
Zusteller dürfen Pakete nicht einfach vor die Tür legen. "Ein Paket muss immer jemandem persönlich übergeben werden, der dafür auch unterschreibt", erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Allerdings behalten sich Paketdienste das Recht vor, auch an Nachbarn auszuliefern. "In diesem Fall muss der Zusteller eine Benachrichtigungskarte ausfüllen und Empfänger darüber informieren, wo er das Paket finden kann."
Wollen Empfänger eine bestimmte Lieferung unbedingt persönlich entgegennehmen, können sie dies beim Paketdienst beantragen. Sind sie dann nicht zu Hause, muss das Paket gegebenenfalls bei einer Filiale oder einem Paketshop abgeholt werden.
Kein beschädigtes Päckchen annehmen
Nehmen Nachbarn ein fremdes Paket an, müssen sie es sorgfältig behandeln. Wichtig zu beachten: "Mit der Unterschrift quittiert man, dass man das Paket in ordnungsgemäßem Zustand angenommen hat", erklärt Husemann. "Nehmen Sie kein Päckchen an, das offensichtlich beschädigt ist", rät sie daher. "Denn dann müssen Sie eventuell für Schäden haften." (dpa)