Potsdam. .
Ein Briefträger muss ins Gefängnis, weil er fast 1300 Postsendungen behalten und geöffnet hat. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 45 Jahre alten Postboten aus Brandenburg am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Richter sprachen den Angeklagten der Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Betruges und des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Sie folgten dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte unter anderem Pakete mit elektronischen Geräten behalten.
„Bei dem Vorstrafenkonto war keine Bewährungsstrafe mehr drinnen“, betonte Richterin Cornelia Michalski. Es sei erheblicher Schaden entstanden. Die 10 000 Euro aus den zurückbehaltenen Sendungen seien nur ein Bruchteil. Der Imageschaden für die Deutsche Post sei sehr viel höher einzuschätzen. Außerdem habe er Sozialleistungen vom Jobcenter in Höhe von 16 000 Euro erschlichen.
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister des Mannes ist ellenlang; 15 Einträge sind vermerkt. Immer wieder ist er wegen Betrugs oder Fahrens ohne Führerschein aufgefallen und saß deswegen bereits mehrmals hinter Gittern.
Aus dem Hartz-IV-Bezug hatte er sich 2010 selbst die Stelle als Postzusteller besorgt, dies aber nicht dem Amt gemeldet und weiter die Stütze kassiert. Bei seiner Anstellung habe ihn niemand gefragt, ob er vorbestraft sei. Vielleicht müsse die Post ihr Kontrollsystem umstellen, hieß es am Gericht.