Essen. Amazon-Chef Jeff Bezos will in einigen Jahren seine Kundschaft mit Mini-Hubschraubern - so genannten Octocoptern - beliefern. Geht das? In Deutschland hätte der Onlinehändler Probleme. Und den Paketrobotern droht noch eine andere Gefahr.
Jeff Bezos hat wieder so eine verrückte Idee. Der Amazon-Chef will den Weihnachtsmann in Rente schicken. Auch teure Paketdienste will er abknipsen. Bezos plant seine Geschäfte nur noch mit dem „Octocopter“. So heißt die Drohne, mit der er Amazon-Kunden „in vier oder fünf Jahren“ Pakete direkt ins Haus fliegen möchte. „Prime Air“ nennt er dieses System, um seinen Laden durch schnelle Lieferungen konkurrenzfähig zu halten.
Kein Witz: Bezos lässt so ein Gerät testen. „Ich weiß, das sieht nach Science Fiction aus. Das ist es aber nicht“, erzählte der Manager des Internethandels dem Sender CBS.
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„Octocopter“ hat acht Motoren und eine große Greifzange. Damit packt das fliegende Gestell im Auslieferungslager Pakete mit einem Gewicht bis zu 2,3 Kilo und setzt sie nach einem ferngelenkten Flug von höchstens acht Kilometern beim Besteller ab. Die anderen acht Kilometer Reichweite, die „Octocopter“ aufbringt, braucht die Drohne zum Rückflug.
Drohnen werden bald zum Alltag gehören
Eine ideale Lösung, um teure und umweltschädliche Transporte überflüssig zu machen, wie Bezos hofft? Oder eher ein abgedrehter Marketingklamauk, um in die Schlagzeilen zu kommen, was Kritiker der Drohnen-Idee eher annehmen? Wahr ist: Drohnen werden bald Allerwelts-Instrumente sein. In Deutschland liegt bei den zuständigen Bundesländern eine vierstellige Zahl von Anträgen, die unbemannten Flugkörper meist als „fliegende Augen“ und für alle möglichen Verwendungen einzusetzen: Für Film- und TV-Produktionen, zur Begutachtung von Versicherungsschäden, für die örtliche Überwachung von Stromleitungen.
Man nutzt sie, um Wildtiere zu zählen, Umweltverschmutzungen aufzudecken und Karten herzustellen. Die Polizeibehörden der Länder haben Drohnen in ihren Garagen stehen. Sie überwachen mit den 30 bis 40 Zentimeter großen Instrumenten zum Beispiel Stadien oder auch Demonstrationen.
"Octocopter" könnten abgeschossen werden
Tatsächlich wird eine große Zahl solcher Anträge auch genehmigt. Reine Transportjobs für die Gestelle sind aber eher selten. Und in Deutschland sind sie gar nicht erlaubt. Denn das deutsche Luftverkehrsrecht sieht im Paragraphen 16 der Luftverkehrsordnung eindeutig vor, dass Drohnen bis zu 25 Kilo Gesamtgewicht immer vom Boden aus in Sichtweite zu steuern sind - was für Amazons Absichten kaum in Frage käme. Größere Exemplare hingegen, die außerhalb der Sichtweite des Steuermanns betrieben werden, sind bisher strikt verboten. So sind beim Düsseldorfer Regierungspräsidium schon Energieversorger mit dem Versuch gescheitert, einen Antrag für eine Langstreckenüberwachung ihrer Stromleitungen durchzusetzen.
Vielleicht wird Jeff Bezos selbst schnell klar, dass die Idee mit den fliegenden Paketrobotern am Ende nicht so gut ist. Neider, die den Nachbarn häufige Lieferungen missgönnen, könnten zum Luftgewehr greifen und „Octocopter“ mit einem gezielten Schuss in die Greifklaue zur unplanmäßigen Landung zwingen.
Und könnten – kurz vor dem Absetzen der teuren Paketfracht – nicht auch große (Ab-)fangnetze ihre Dienste tun...?