Frankfurt/Main. Der Endspurt läuft: Sepa kommt in rund zwei Monaten. Banken, Versicherungen und andere Unternehmen informieren ihre Kunden derzeit über die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das Sepa-Verfahren. Auch auf Verbraucher kommen einige Neuerungen zu.
Der Endspurt läuft. Per Post oder Kontoauszug informieren Banken, Versicherungen und andere Unternehmen ihre Kunden derzeit über die Umstellung des Zahlungsverkehrs. Denn in rund zwei Monaten, ab dem 1. Februar 2014, werden die bisherigen bargeldlosen Zahlverfahren durch neue europäische Varianten ersetzt, die den Anforderungen des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums genügen - kurz Sepa (englisch: Single Euro Payments Area). Auch auf Verbraucher kommen einige Neuerungen zu.
Was ist Sepa?
Sepa ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco, die ebenfalls zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. In dem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum gelten ab Februar 2014 einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, also für Überweisungen und Lastschriften. Mit den Sepa-Verfahren soll der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr vereinfacht werden.
Was kommt mit Sepa auf Verbraucher zu?
Es ändern sich die Bankverbindungsdaten. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden ab Februar 2014 abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen aus 22 Stellen.
Für deutsche Bankkunden beginnt die IBAN mit DE, es folgen zwei neue Ziffern - dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Häufig sind die IBAN schon jetzt auf Bankauszügen vermerkt. In einer Übergangszeit bis Februar 2016 können Verbraucher für inländische Überweisungen auch noch die bisherigen Verbindungsdaten nutzen, sofern ihre Bank dies zulässt.
Was müssen Verbraucher für Sepa tun?
Nicht viel. Vor allem müssen sich Verbraucher die IBAN einprägen. Ansonsten sollten sie die Post von Firmen, die Lastschriften vom eigenen Konto abbucht, auf die Richtigkeit der angegebenen IBAN überprüfen. Bisherige Einzugsermächtigungen - etwa für die monatliche Telefonrechnung - müssen nicht geändert werden.
Ändert sich etwas beim Einkaufen mit der EC-Karte?
Elektronische Lastschriften im Handel wird es laut Handelsverband Deutschland weiter geben, bei denen der Kunde mit einer EC-Karte an der Kasse per Unterschrift dem Händler eine Einzugsermächtigung erteilt. Nach einer Übergangsfrist wird ab Februar 2016 an der Kasse dann ein Sepa-Lastschriftmandat erstellt. Daueraufträge laufen voraussichtlich automatisch weiter.
Was ändert sich bei Lastschriften?
Lastschriften haben künftig ein festes Fälligkeitsdatum. Unternehmen müssen dann mitteilen, wann genau sie Geld von den Konten ihrer Kunden abbuchen. Bereits heute ist dies üblich.
Daneben haben Verbraucher künftig einheitlich acht Wochen nach Abbuchung die Möglichkeit, Zahlungen ohne Angaben von Gründen zurückbuchen zulassen. Bisher war der zeitliche Rahmen teils großzügiger. Bei unberechtigten Abbuchungen wird auch in Zukunft weiter eine Rückerstattung über 13 Monate möglich bleiben.
Welche Neuerungen kommen bei Überweisungen?
Im Inland sind Überweisungen ab Februar 2016 laut Bundesbank nur noch mit IBAN möglich. Alles läuft dann nach dem Sepa-Standard. Bei grenzüberschreitenden Sepa-Überweisungen ist heute - neben der IBAN - noch die internationale Bankleitzahl BIC nötig. Diese entfällt ab Februar 2016.
Was bedeutet Sepa für Unternehmen und Vereine?
Unternehmen müssen etwa ihre Buchungssoftware für Sepa umstellen und die Bankverbindungen ihrer Kunden für Lastschriften mit IBAN und BIC erfassen. Ähnlich gilt das für Vereine. Zudem müssen sie sich bei der Bundesbank eine sogenannte Gläubiger-ID besorgen, eine Nummer, mit der sie als Gläubiger im Zahlungsverkehr eindeutig identifiziert werden können. Für Unternehmen und Vereine ist der Sepa-Standard ab Februar verpflichtend. Für neue Einzugsermächtigungen müssen sie sich dann auch entsprechende neue Sepa-Mandate ausstellen lassen. (afp)