Bochum. Der Countdown läuft. Ab dem 1. Februar 2014 können im Euro-Raum nur noch Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden, die den neuen, gemeinsamen EU-Regeln entsprechen. Vor allem auf Vereine kommt bis dahin noch viel Arbeit zu. Ein Experte gibt dazu Auskunft am WAZ-Lesertelefon.

Michael Schüren ist ein Mann der Zahlen, genau deshalb haben ihn die Mitglieder der Maiabendgesellschaft zum Kassierer gewählt. In diesen Tagen hat der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für den Club noch mehr zu tun als sonst. Die Sepa-Umstellung treibt ihn um. Dazu müssen unter anderem die künftigen Bankdaten von zumindest einigen der mehr als 600 Mitglieder eines der ältesten Vereine in Bochum eingeholt werden.

Arbeit, die auch die Kassiererkollegen in den gut 650 Vereinen in der Stadt haben – egal ob sie Brauchtumspflege betreiben, Kegeln, Briefmarkensammeln oder Sport treiben. „An Sepa führt ja kein Weg vorbei“, so Schüren. Aber wie durch einige andere Vorgaben auch, sorge die Umstellung in den Vereinen für mehr Arbeit, „ohne dass wir etwas davon haben“. Vor allem in kleinen Vereinen, „in denen vieles händisch und ohne Computerunterstützung passiert, könnte das eine hohe Hürde sein.“

Überweisungen müssen EU-Regeln entsprechen

Bei der Maiabendgesellschaft werden Beiträge zum Teil zwar über die Kompanien bar eingezahlt. Aber vieles andere, etwa im Zusammenhang mit Veranstaltungen, wird bargeldlos geregelt. Auch das führt jetzt zu Mehraufwand. Vom 1. Februar 2014 an können im Euro-Raum nur noch Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden, die den neuen, gemeinsamen EU-Regeln entsprechen.

Allmählich beschäftigen sich die Clubs mit dem Thema. Deutschlandweit haben nach Auskunft der Bundesbank bis Ende Oktober erst 37,5 Prozent aller Vereine die Umstellung vollzogen. Bleiben mehr als 60 Prozent, die in den nächsten 86 Tagen tätig werden müssen. Wer die Umstellung versäumt, „kann nach dem 1. Februar keine Gebühren, Mieten, Mitgliedsbeiträge, Raten- und Abschlagszahlung per Lastschrift einziehen“, so Ilka Tomaszewski, die Leiterin der Abteilung Zahlungsverkehr der Sparkasse Bochum. Bundesbank-Sprecher Uwe Deichert beantwortet die Frage nach dem besten Zeitpunkt für die Sepa-Umstellung ohne Umschweife mit: „Jetzt.“ Je früher ein Verein Sepa-fit sei, „umso eher kann er Testläufe nutzen und umso besser ist er für das tatsächliche Umstellungsdatum gewappnet“.

Vereine sollten sich schnell informieren

Auch vor Ort besteht Handlungsbedarf. „Inzwischen gibt es die gesamte Bandbreite: sehr gut vorbereitete Kunden und dennoch viele Menschen, die sich mit dem Thema Sepa bisher kaum auseinandergesetzt haben. Dies trifft besonders auf kleinere Vereine zu“, sagt Christof Lützel, Sprecher der Bochumer GLS-Bank. Er rät Vereinen, aber auch Unternehmen, sich so schnell wie möglich zu informieren. „Tun sie es nicht, werden sie am 1. Februar nicht mehr buchen können.“ Und: „Experten vermuten, dass die Umstellung auf Sepa umfangreicher ausfallen wird als die Euro-Einführung“, so der GLS-Bank-Sprecher.

Fragen und Antworten rund um die Sepa-Umstellung 

Was heißt Sepa?

Sepa steht für Single Euro Payments Area und betrifft den einheitlichen Zahlungsverkehr im EU-Raum.

Inwiefern sind Vereine betroffen?

Jeder Verein hat Vereinskonten, die wie alle anderen Konten im Euro-Raum künftig auch eine neue Kontokennung bekommen, IBAN und BIC. Mitgliedsbeiträge werden von Vereinen oftmals per Lastschrift eingezogen. Soll das so bleiben, braucht der Verein eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank über deren Homepage (www.bundesbank.de) zu beantragen ist.

Was ist IBAN?

Sie setzt sich aus der Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen, vorangestellt ist ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und eine Prüfziffer (20).

Was ist BIC?

Der Business Identifier Code ist noch mindestens bis 2016 nötig. Er besteht aus Bankkürzel, Ländercode, Ortskürzel und Abteilungskürzel.

Woher bekommt eie Verein die neuen Kontonummern seiner Mitglieder?

Die Mitglieder nennen dem Verein die IBAN. Außerdem können Vereine sich Hilfe bei ihrer Bank suchen. Es werden automatisierte Lösungen angeboten.

Woher bekommt der Verein die IBAN seiner eigenen Kontoverbindung?

Banken und Sparkassen weisen IBAN und BIC seit gut zehn Jahren auf dem Kontoauszug aus. Im Online-Banking sind diese Angaben unter Rubriken wie „Meine Daten“ oder „Kontodetails“ zu finden.

Gibt es eine Schonfrist für Vereine?

Nein. Anders als für Privatpersonen gelten die Sepa-Regeln bei Vereinen sofort zum Stichtag 1. Februar 2014.

Experte gibt Auskunft am WAZ-Lesertelefon

Ein Experte der GLS-Bank gibt am Donnerstag am WAZ-Lesertelefon Auskunft über alle Fragen rund um die Sepa-Umstellung.

Fabian Korte (27) ist gelernter Bankkaufmann, momentan als Electronic Banking Spezialist tätig und absolviert nebenberuflich ein Studium der Wirtschaftsinformatik.

Zu erreichen ist der Bochumer, der seit 2010 für die GLS-Bank tätig ist, von 16 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0234 966 14 99.