Essen. Fristen beim Finanzamt, Mietrecht und Versicherungsschutz – in der Schule sind diese Themen selten ein Thema. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernt man, heißt es in einem Sprichwort. Doch das, so sieht das die 17-jährige Naina aus Köln, entspreche nicht der Realität. Sie hatte über Twitter kritisiert, dass die Schule nicht aufs Leben vorbereite. Mit ihrem Tweet löste sie eine Bildungsdebatte im Internet aus.
Steuererklärung, Mietvertrag, Versicherung und Co. – tatsächlich ist es häufig gar nicht so einfach, sich in die Themen einzuarbeiten. Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben sein? Worauf muss man achten, wenn man eine Wohnung mietet? Welche Versicherungen sind ein Muss? Ein Überblick.
Welche Fristen gelten bei der Steuererklärung?
Die Einkommenssteuererklärung ist bei vielen Menschen so beliebt wie Schnupfen und kalte Füße. Für viele ist sie aber gleichzeitig mit der Hoffnung auf eine Rückzahlung verbunden. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres endet immer am 31. Mai. Doch nicht jeder ist an dieses Datum gebunden.
Sie gilt für Arbeitnehmer, die neben ihrem Arbeitslohn auch Einkünfte aus Vermietungen, Verpachtungen oder Kapitalanlagen beziehen, die einen gewissen Betrag überschreiten. Auch Menschen, die gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig waren, müssen die Frist einhalten. Ebenso Selbstständige und Freiberufler, deren Jahreseinkommen einen jährlich festgelegten Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2014 liegt dieser bei 8.354 Euro.
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Alle anderen haben die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist für all jene sinnvoll, die eine Rückzahlung erwarten. Wer seine Einkommenssteuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die Abgabefrist gebunden, sondern hat vier Jahre Zeit, sie beim Finanzamt abzugeben.
Fristverlängerung für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine
Wem beispielsweise nötige Belege fehlen, kann einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ohne Antrag gewähren die Finanzämter eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein bearbeitet wird.
Das Finanzministerium rät dazu, die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben. Das offizielle Steuerprogramm von Bund und Ländern steht im Internet zum Download zur Verfügung. Diejenigen, die ihre Steuererklärung lieber auf Papier erstellen möchten, können die Vordrucke auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunterladen und ausdrucken.
Die erste eigene Wohnung
Die eigenen vier Wände, tun und lassen, was man möchte, endlich raus aus dem Hotel Mama. Vor allem Abiturienten, die nach der Schule ein Studium beginnen möchten, zieht es häufig in eine andere Stadt. Los geht also die Wohnungssuche.
Um die passende Wohnung oder WG zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wohnungsgenossenschaften, Immobilienportale im Internet, der Anzeigenteil in der Zeitung oder Aushänge am Schwarzen Brett der Uni. Klingt ein Wohnungsangebot interessant, sollte zunächst ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Vor Ort können alle Fragen, beispielsweise zu bestehenden Mängeln, zu Renovierungsarbeiten oder zur Übernahmen von Bodenbelägen und Möbeln vom Vormieter, geklärt werden.
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Die Mietkosten sind im Mietvertrag unterteilt in Kaltmiete und Neben- oder Betriebskosten. Zusammen ergeben sie die sogenannte Warmmiete. Betriebskosten müssen im Mietvertrag aufgelistet sein. Sie beinhalten zum Beispiel die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Wasser und Abwasser oder die Säuberung der Dachrinne.
Erst nach genauem Durchlesen sollte der Mietvertrag mit der Unterschrift abgeschlossen werden. Ist irgendein Punkt unklar, gilt: nachfragen. Die Schlüsselübergabe muss spätestens zum Mietbeginn erfolgen. Häufig besteht aber nach Absprache mit dem Vermieter auch die Möglichkeit, den Schlüssel schon vorher zu bekommen, um Renovierungsarbeiten zu erledigen.
Mängel fotografieren
Bei der Wohnungsübergabe füllen Vermieter und Mieter ein Übergabeprotokoll aus. Befindet sich die Wohnung im vereinbarten Zustand? Gibt es Schäden an Fenstern, Fliesen, Wänden, Waschbecken oder Badewanne? Zur Sicherheit bietet es sich an, Mängel zu fotografieren.
Der Mieterbund NRW bietet auf seiner Homepage eine Checkliste an. Dieser Leitfaden hilft bei allen Fragen rund um die erste eigene Wohnung.
Welche Versicherungen sind unverzichtbar?
Den wichtigsten Versicherungsschutz bietet die private Haftpflichtversicherung. „Auf diesen sollte man nicht verzichten", rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte jemandem unbeabsichtigt Schaden zufügt.
Schüler, Studenten und Auszubildende sind aber im Regelfall über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Das gilt sowieso, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen wie die Eltern, meistens aber auch, wenn sie eine eigene Wohnung oder ein Studentenzimmer beziehen.
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„Man sollte das aber in jedem Fall mit dem Versicherer besprechen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen“, sagt Elke Weidenbach. In der Regel gelte der Versicherungsschutz über die elterliche Haftpflichtversicherung bis zum Ausbildungs- oder Studienende. „Manche Anbieter haben aber Altersgrenzen festgelegt.“
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig
Ebenfalls als wichtig stuft die Verbraucherzentrale die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein. Denn wer durch Krankheit oder einen Unfall berufs- oder erwerbsunfähig wird, erhält eine Rente erst, wenn er mindestens 60 Monate lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Für Azubis gibt es eine Ausnahme: Tritt die Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall ein, haben sie Anspruch auf eine Rente.
Studenten üben zwar noch keinen Beruf aus, genießen aber dennoch einen Versicherungsschutz, wenn sie eine BU abschließen: De facto handelt es sich dann aber um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. „Etwa drei bis ein Semester vor Abschluss des Studiums kann diese dann meistens in eine BU umgewandelt werden“, erklärt Weidenbach.
Eine Hausratsversicherung, sagen Verbraucherschützer, sei erst dann sinnvoll, wenn die Wiederbeschaffung des Hausrats nach Verlust nennenswert viel kosten würde. Wer noch bei seinen Eltern wohnt, brauche sowieso keine eigene Hausratsversicherung abzuschließen.
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Auch bei einer Studentenbude sei das nicht nötig, sagt Elke Weidenbach, sofern der Hauptwohnsitz bei den Eltern angemeldet sei. Die elterliche Hausratsversicherung decke zehn Prozent der Versicherungssumme, den die Eltern vertraglich für ihren Hauptwohnsitz festgehalten haben, mit ab. „Meistens ist der Versicherungsumfang aber auf maximal 10.000 Euro gedeckelt“, warnt Elke Weidenbach.
Auto darf nicht unversichert fahren
Wer ein Auto fährt, muss dieses versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die sogenannte Kasko, sollte eine Versicherungssumme von 50 bis 100 Millionen abdecken. Hinzu kommt die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Während die Teilkasko beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel oder Hochwasser abdeckt, greift die Vollkasko auch bei Vandalismusschäden oder Unfällen, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. „In einer Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko enthalten“, erklärt Versicherungsexperting Weidenbach.
Krankenversichern muss sich in Deutschland jeder
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Verbraucher können sich entweder privat versichern lassen oder einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Welche Art der Versicherung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Einkommenshöhe, der Art der Beschäftigung oder dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
Nur, weil man die Schule abgeschlossen hat, heißt das noch nicht, dass man plötzlich selbst für seinen Versicherungsschutz verantwortlich ist. Wer bei seinen Eltern mitversichert ist, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin bleiben. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist dies beispielsweise für Studenten möglich. Für diejenigen, die Wehrdienst geleistet oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert haben, verlängert sich die Zeit.
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Allerdings gilt die Familienversicherung nur für Studenten, die monatlich weniger als 405 Euro verdienen. Für Mini-Jobber erhöht sich der Betrag auf 450 Euro. Liegt der Verdienst länger als zwei Monate im Kalenderjahr über diesen Beträgen, müssen sich Studenten selbst versichern. Dafür bieten die Krankenkassen günstigere Studententarife an.
Bei niedrigen Azubi-Löhnen trägt der Arbeitgeber die Krankenversicherung
Bei Azubis wird der Versicherungsbeitrag in der Pflichtversicherung, wie bei anderen Arbeitsverhältnissen in Festanstellung auch, automatisch vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer teilen sich dabei den Versicherungsbeitrag zu gleichen Teilen. Liegt der Azubi-Lohn unter einem gewissen Betrag, trägt der Arbeitgeber den gesamten Krankenversicherungsbeitrag.
Anspruch auf Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld haben nur Personen, die eigene Kinder haben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für alle Kinder Kindergeld gezahlt, für ältere Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Diese sogenannten Anspruchsvoraussetzungen sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erfüllt, wenn sich ein Kind in Ausbildung befindet. Dazu zählen sowohl der Schulbesuch als auch eine betriebliche oder universitäre Ausbildung. Auch in Zwangspausen, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, wird das Kindergeld weiter ausgezahlt.
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Ist ein Kind älter als 18 Jahre, in keinem festen Arbeitsverhältnis, aber als arbeitssuchend gemeldet, besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Geringfügige Beschäftigungen mit einem Bruttoeinkommen von nicht mehr als 450 Euro monatlich haben keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch.
Kindergeld staffelt sich nach Anzahl der Kinder
Das gleiche gilt, wenn ein Kind neben dem Studium arbeitet. Zudem darf es dann maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt. Für das erst- und zweitgeborene Kind erhalten Eltern jeweils 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.
Um Kindergeld zu bekommen, müssen Eltern schriftlich einen Antrag bei ihrer Familienkasse stellen. Die Familienkassen gehören zur Bundesagentur für Arbeit.