Essen. . Ab Januar dürfen Krankenkassen von ihren Kunden eine Extrazahlung verlangen, gleichzeitig sinkt der Beitragssatz. Was sich für Versicherte ändert.

Fast allen der rund 53 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) flattert in diesen Dezembertagen ein Brief ihrer Krankenkasse ins Haus. Er enthält die Ankündigung von Zusatzbeiträgen. Doch dahinter steckt auch eine frohe Botschaft: Viele Versicherte können sich ab 2015 auf günstigere Prämien freuen.

Absenkung und Zusatzbeitrag

Ab dem 1. Januar 2015 senkt die Bundesregierung den regulären Beitragssatz zur Krankenversicherung ab. Statt bisher 15,5 Prozent vom Lohn werden ab 2015 nur noch 14,6 Prozent an die GKV überwiesen. Den Kassen fehlen dadurch im nächsten Jahr rund elf Milliarden Euro an Einnahmen. Diese Lücke wird durch die Zusatzbeiträge geschlossen. Die Abgabe wird von den Arbeitnehmern alleine getragen. Die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt jede der rund 130 Krankenkassen für sich selbst, denn sie ist abhängig von der Finanzlage der jeweiligen Kasse.

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Die Beschäftigten müssen sich um die Bezahlung nicht kümmern. Der Beitrag wird von den Arbeitgebern direkt abgeführt. Bei Rentnern überweist die Zahlstelle den Beitrag an die Krankenkasse. Viele Versicherte sind von der Zahlung ganz ausgenommen. Familienmitglieder bezahlen keinen eigenen Beitrag, auch Arbeitslose, Azubis oder die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sind davon befreit.

Wie Versicherte sparen

Wie hoch die Extrazahlung sein wird, haben die meisten Kassen in den letzten Tagen bekannt gegeben. Eine Übersicht zu den verschiedenen Zusatzbeiträgen der Kassen findet sich auf der Website krankenkassen.net. Der Schätzerkreis der Bundesregierung geht von einer durchschnittlichen Belastung in Höhe von 0,9 Prozent des Bruttolohnes aus. Die AOK NordWest und AOK Rheinland/Hamburg werden diesen Satz nehmen, für die Versicherten dieser Kassen ändert sich somit am Beitrag nichts. In anderen Fällen aber wird die Versicherung günstiger.

Die Techniker Krankenkasse (TK) etwa hat einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent angekündigt und wird damit etwas preiswerter. Kleinere Kassen wie die BKK VDN oder HKK, die für alle Versicherten offen sind, begnügen sich mit einem Zusatzbeitrag von 0,4 Prozent. In dieser Woche wird mit der Barmer GEK eine weitere große Kasse ihren Zusatzbeitrag festlegen. Die restlichen Kassen haben noch bis spätestens Silvester Zeit, ihre jeweiligen Prozentsätze bekannt zu geben.

Versicherte können also Geld sparen, wenn sie zu einer günstigeren Kasse wechseln. Je nach Einkommen kann der Unterschied zwischen preiswerten und teuren Krankenkassen künftig mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat entsprechen 0,9 Prozent 27 Euro im Monat, bei 0,4 Prozent sind es nur zwölf Euro. Die monatliche Ersparnis von 15 Euro summiert sich im Jahr auf 180 Euro.

Der GKV-Spitzenverband wird die Zusatzbeiträge aller Kassen ab Januar im Internet veröffentlichen, so dass die Mitglieder leicht alle erhobenen Beiträge überschauen können.

So funktioniert der Wechsel

Mit der Einführung und später mit jeder Erhöhung des Zusatzbeitrages ist ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder verbunden. Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Jeder Versicherte darf die Verbindung zu seiner Kasse bis zum Ablauf des Monats aufkündigen, in dem der Extraobolus erstmals erhoben wird. Darauf müssen die Kassen ihre Mitglieder auch schriftlich hinweisen, bevor die erste Zahlung ansteht.

So geht es: Wer im Dezember die Information erhält, dass ab 1. Januar 2015 ein Zusatzbeitrag fällig wird, kann bis Ende Januar kündigen und einen anderen Anbieter suchen. Und zwar unabhängig davon, wie lange er schon der bisherigen Kasse angehört. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31. März, die neue beginnt am 1. April nächsten Jahres.

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Viele Kassen erheben Zusatzbeiträge.
Von Stefan Schulte

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wirksam wird sie erst, wenn die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz durchgängig erhalten bleibt. Allerdings warnt der Spitzenverband davor, die Wahl einer anderen Krankenkasse allein von der Beitragshöhe abhängig zu machen. Denn viele Kassen bieten auch besondere Leistungen an, etwa die Kostenübernahme bei bestimmten Behandlungsformen oder Präventionskurse. „Seine Krankenkasse sollte jeder nach seinen individuellen Bedürfnissen auswählen“, raten Experten.

Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird nun forciert. Denn in den kommenden Jahren werden die Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser oder Medikamente weiter steigen. Da der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung eingefroren wurde, müssen die Arbeitnehmer die Last weiter steigender Zusatzbeiträge alleine schultern. Für 2017 rechnen die Grünen im Schnitt mit einem Zusatzbeitrag von bis zu zwei Prozent des Lohnes. Damit werden die günstigen Krankenkassen, die mit ihren Mitteln effizient wirtschaften, für einen Wechsel dorthin immer interessanter.