Essen. In NRW sind Schneefälle und Glätte angekündigt. Fällt dann die Schule aus? Und wer entscheidet das? Wir haben die Regeln zusammengefasst.

  • Winter in NRW: Wann bei Glatteis und Schnee die Schule ausfällt
  • Wer entscheidet bei Schnee und Glatteis, ob der Unterricht in NRW ausfällt oder stattfindet?
  • Schulausfall in NRW bei Glätte und Schnee: Hier finden Familien die wichtigsten Infos im Überblick.

Bis zu 40 Zentimeter Neuschnee sind möglich und es wird glatt: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt für Mittwoch (17. Januar) vor Schnee und Glatteis. Hier lesen Sie die Wettervorhersage. Es droht ein Verkehrschaos, auch Busse und Bahnen könnten wegen der Schneefälle ausfallen oder nur eingeschränkt fahren. Außerdem empfiehlt der DWD, möglichst im Homeoffice zu arbeiten. Und wie sieht es in der Schule aus? Wer entscheidet, ob die Kinder zu Hause bleiben?

In Nordrhein-Westfalen gilt wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) grundsätzlich erst einmal die Schulpflicht“, teilt die Bezirksregierung Arnsberg mit. Sollte es aber zu „extremer Witterung“ kommen, so formuliert es das Schulministerium NRW, dann gelten Ausnahmeregelungen der Schulpflicht. Neben starkem Schneefall und Glatteis gelten nach Angaben des Ministeriums „(extrem) heftiger Starkregen, schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen und schwere bis extreme Gewitter zu Unwetterereignissen“. In Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst erhalte die Bezirksregierung und das Schulministerium eine Information, ob eben so ein Unwetter vorliege.

Schnee und Glatteis ist in NRW angekündigt. Müssen Schülerinnen und Schüler dann zum Unterricht?
Schnee und Glatteis ist in NRW angekündigt. Müssen Schülerinnen und Schüler dann zum Unterricht? © dpa | Jonas Walzberg

Wer entscheidet, ob die Schule in NRW ausfällt? Das sind die Möglichkeiten:

  • Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland NRW, dann kann das Schulministerium einen landesweiten Schulausfall in Präsenz festlegen.
  • Betrifft das Unwetter nur Teile NRWs, dann treffen die einzelnen Bezirksregierungen in Rücksprache mit dem Ministerium die Entscheidung, ob der Präsenzunterricht ausfällt.
  • Auch eine Schulleitung kann in Absprache mit dem Schulträger entscheiden, den Präsenzunterricht abzusagen.
  • Ist der Schulweg für einzelne Schülerinnen und Schüler nach einem Unwetter nicht zumutbar, „können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken“, schreibt das NRW-Schulministerium. In solchen Fällen ist die Schule umgehend zu informieren. Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren entscheiden in diesem Fall eigenständig.

In jedem Fall soll eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sein, die trotzdem in die Schule kommen. Lehrkräfte sind in der Regel dann nicht vom Dienst befreit. „Schülerinnen und Schüler dürfen nicht im aufkommenden Sturm nach Hause geschickt werden“, schreibt die Bezirksregierung Arnsberg.

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