Essen. Es gibt nicht nur Hitzefrei. Auch bei Schnee und Glätte kann der Unterricht ausfallen. Wir erklären, wann die Schulen in NRW geschlossen bleiben.

  • Winter in NRW: Bei Schnee, Eis und Glätte kann der Unterricht an den Schulen ausfallen.
  • Wann ist die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleistet? Und wer entscheidet das?
  • Was Eltern in NRW wissen sollten und alles Wissenswerte um den Schulbetrieb im Winter, lesen Sie hier in unserer Übersicht.

Schneefall und Glätte können auch die Schulwege in NRW unsicherer machen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) empfiehlt Arbeitnehmern bei starkem Wintereinbruch, wenn möglich im Homeoffice zu bleiben. Aber was gilt für die Schulen in NRW.

Können Schulen bei Schnee und Eis geschlossen werden? Welche Bedingungen führen zum Unterrichtsausfall? Und wer entscheidet, ob die Schulen bei winterlichem Wetter geschlossen bleiben? Alle Antworten und wichtigen Informationen für Schüler und Eltern, erfahren Sie hier in unserer Übersicht.

Schneemanntag auf der Osterburg
Wenn in NRW die ersten Schneeflocken fallen: Wir erklären, wann Schulwege nicht mehr als sicher gelten und die Schule ausfällt. © Funke Medien Thüringen | Peter Michaelis

Welche Ausnahmeregeln gelten bei Schnee und Eis für Schulen in NRW?

In Nordrhein-Westfalen gilt, wie in allen anderen Bundesländern, grundsätzlich die Schulpflicht für Kinder ab sechs Jahren. Dies wird von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt. Bei extremen Witterungsbedingungen, so das Schulministerium NRW, können jedoch Ausnahmeregelungen zur Schulpflicht greifen.

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Zu den Wetterbedingungen, die solche Regelungen rechtfertigen, gehören neben starkem Schneefall und Glatteis auch heftigem Starkregen, schwere Sturmböen, Orkanböen und extreme Gewitter. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst erhält die Bezirksregierung sowie das Schulministerium aktuelle Informationen, ob ein solches Unwetter vorliegt.

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Glatteis in Ostbayern
Glatte Straßen im Winter: Bei Eis und Glätte sind Schulwege nicht mehr sicher. Wer entscheidet, ob dann auch die Schule ausfällt? (Symbolbild) © picture alliance / Armin Weigel/dpa | Armin Weigel

Schnee und Eis in NRW: Wer entscheidet, wann der Unterricht in NRW ausfällt?

  • Bei regionalen Unwettern entscheiden die Bezirksregierungen in Absprache mit dem Ministerium, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird.
  • Auch die Schulleitung, in Zusammenarbeit mit dem Schulträger, hat die Möglichkeit, den Präsenzunterricht abzusagen.
  • Wenn der Schulweg nach einem Unwetter für einzelne Schüler unzumutbar ist, können Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen, wobei die Schule umgehend informiert werden muss. Volljährige Schüler können diese Entscheidung eigenständig treffen.

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Auch bei Unwetter muss die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die dennoch zur Schule kommen, stets sichergestellt sein. Lehrkräfte sind in der Regel nicht vom Dienst befreit und müssen weiterhin arbeiten. Die Bezirksregierung Arnsberg betont, dass Schülerinnen und Schüler im Falle eines Sturms nicht ohne Aufsicht nach Hause geschickt werden dürfen.

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