Essen. Damit Straßen und Fußwege im Winter nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden, gilt die Streupflicht. Wir erklären, für wen welche Regeln gelten.

  • Bei winterlicher Witterung gilt eine Räum- und Streupflicht in NRW.
  • Welche Pflichten haben die städtischen Betriebe, aber auch die Eigentümer, Mieter und Vermieter?
  • Bis wann müssen Straßen und Wege geräumt sein? Und in welchem Umfang?
  • Mit welchem Streugut dürfen Straßen und Wege gesichert werden?
  • In unserer Übersicht erklären wir alle wichtigen Regeln zur Streupflicht in NRW.

Schneefall und Glätte bedeuten Gefahren für Fußgänger und Autofahrer. Sind Fahrbahnen und Gehwege nicht geräumt, werden sie schnell zu Rutschbahnen. Deshalb gibt es auch eine Räum- und Streupflicht in NRW. Doch was umfasst diese Pflicht eigentlich? Und für wen gilt sie?

Welche Pflichten Hauseigentümer und Mieter haben, wann die Winterdienste aktiv werden und wie sie für Sicherheit sorgen: Wir haben die wichtigsten Informationen zur Streupflicht in NRW für Sie zusammengestellt.

29.11.2023, Wuppertal, Wintereinbruch in Wuppertal und Umgebung...
Wenn die weiße Pracht fällt, sind die städtischen Räumdienste meistens die ersten auf der Straße und befreien die Fahrbahnen vom Schnee. (Symbolbild) © picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch

Wer muss öffentliche Straßen und Plätze in NRW räumen?

Laut der Verkehrswacht NRW gehören Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen, unbebaute städtische Grundstücke, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen sowie öffentliche Park- und Taxihalteplätze und Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs zum Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden.

Winter in NRW: Wer muss die restlichen Gehwege streuen?

Die Räumpflicht geht auf die jeweiligen Grundstückseigentümer über, und zwar für die angrenzenden Gehwege. Dies ist in der Satzung festgelegt. Wer also ein eigenes Grundstück in NRW besitzt, ist nicht nur für die Wege auf dem Grundstück verantwortlich, sondern auch für den Fußweg direkt vor seinem Grundstück, um Unfälle oder Ausrutscher zu verhindern.

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Streupflicht in NRW: Wie weit muss der Gehweg geräumt werden?

„Zwei Passanten müssen problemlos aneinander vorbeilaufen können“, so die Vorgabe der Landesverkehrswacht NRW. Die Stadt Dortmund präzisiert dies: Hier beträgt die Mindestbreite 1,5 Meter. Zudem sollten Rinnsteine, Gullys und Hydranten stets schneefrei gehalten werden. Auf privaten Wegen ist eine Schneeräumung auf einer Breite von mindestens einem halben Meter erforderlich.

Die Regeln der Landesverkehrswacht bestimmen nicht nur, wer Wege von Schnee befreien muss. Auch wann, wie und in welchem Umfang gesäubert werden soll, ist in den Vorgaben geregelt. (Symbolbild)
Die Regeln der Landesverkehrswacht bestimmen nicht nur, wer Wege von Schnee befreien muss. Auch wann, wie und in welchem Umfang gesäubert werden soll, ist in den Vorgaben geregelt. (Symbolbild) © Tobias Hase/dpa-tmn | Unbekannt

Pflichten von Mietern bei Schneeeinbruch in NRW

Auch Eigentümer können die Streupflicht – ähnlich wie Städte und Kommunen – an ihre Mieter weitergeben. Dies kann entweder durch eine Klausel im Mietvertrag oder durch die Beauftragung eines professionellen Räumdienstes geschehen. Eigentümer sollten jedoch zumindest stichprobenartig überprüfen, ob die Streupflicht tatsächlich erfüllt wird.

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Streupflicht in NRW: Um wie viel Uhr muss alles geräumt sein?

Werktags müssen die Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr passierbar bleiben, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Bei starkem Schneefall sind Eigentümer verpflichtet, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Bei Glatteisbildung besteht sogar eine sofortige Streupflicht, erklärt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

Gegen Schnee und Eis hilft Streusalz - richtig? Wir erklären, welches Material als Streugut verwendet werden darf. (Symbolbild)
Gegen Schnee und Eis hilft Streusalz - richtig? Wir erklären, welches Material als Streugut verwendet werden darf. (Symbolbild) © WP | Michael Kleinrensing

Salz, Split oder Asche: Welches Streugut ist in NRW erlaubt?

In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Salz laut der Deutschen Presseagentur verboten. In Dortmund darf Salz nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Salz „schadet den Bäumen und darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen“, erklärt die Landesverkehrswacht NRW. Statt Salz sind Sand, Asche, Splitt oder Granulat erlaubt. Rückstände müssen anschließend entfernt werden.

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Bußgelder: Wie viel kostet es, wenn ich den Schnee nicht räume?

Die Bußgelder für Verstöße gegen die Streupflicht variieren je nach Bundesland. In Hamburg können bis zu 50.000 Euro fällig werden, in Brandenburg bis zu 2.500 Euro. In NRW hingegen werden solche Verstöße laut der Landesverkehrswacht nicht geahndet. Passanten, die stürzen und sich verletzen, haben jedoch das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – und das kann schnell teuer werden. (mit dpa)

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