Essen. So schön der Winter auch sein kann, so gefährlich sind Schnee und Glätte auf Wegen und Straßen. Das sollten Sie zur Streupflicht in NRW wissen.

  • Schnee und Glätte in NRW: Welchen Pflichten haben Eigentümerinnen und Eigentümer?
  • Wer räumt in NRW bei Schnee und Glätte Straßen und Gehwege? Und wie ist es eigentlich mit Streusalz?
  • Schnee und Glätte in NRW: Wir haben die wichtigsten Informationen gesammelt.

Eine weiße Schneedecke kann Landschaften in ein schönes Winterpanorama verwandeln, auf Straßen und Wege sorgen Schnee und Eis aber für Gefahren und Unfälle. Um das Risiko möglichst gering zu halten, ist der Winterdienst in Deutschland Aufgaben der Städte und Gemeinden. Doch teilweise überschreiben diese die Pflichten auch auf private Eigentümerinnen und Eigentümer. Alle wichtigen Informationen zur Streupflicht in NRW haben wir hier gesammelt.

Streuen und Schneeräumen in NRW: Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie gesammelt. (Symbolbild)
Streuen und Schneeräumen in NRW: Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie gesammelt. (Symbolbild) © Tobias Hase/dpa-tmn | Unbekannt

Öffentliche Straßen und Plätze in NRW: Wer ist fürs Streuen zuständig?

Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen, öffentliche Park- und Taxihalteplätze sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs liegen nach Angaben der Verkehrswacht-NRW im Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden.

Streupflicht in NRW: Wer muss die restlichen Gehwege streuen?

Hier geht die Räumpflicht auf die jeweiligen (angrenzenden) Grundstückseigentümer über. Das ist per Satzung festgeschrieben. Wer also zum Beispiel ein eigenes Grundstück in NRW besitzt, ist nicht nur für die Wege auf dem Grundstück, sondern auch für den Fußweg angrenzend an dem Grundstück verantwortlich. Damit sich dort niemand verletzt oder ausrutscht.

Streupflicht in NRW: Öffentliche Plätze werden von den Kommunen gestreut, wie hier in Bochum. Teilweise gehen die Pflichten aber auf Eigentümerinnen und Eigentümer über.
Streupflicht in NRW: Öffentliche Plätze werden von den Kommunen gestreut, wie hier in Bochum. Teilweise gehen die Pflichten aber auf Eigentümerinnen und Eigentümer über. © Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services | Unbekannt

Streupflicht in NRW: Muss ich den Gehweg komplett räumen?

"Zwei Passanten müssen problemlos aneinander vorbeilaufen können", schreibt die Landesverkehrswacht NRW. Die Stadt Dortmund - zum Beispiel - legt es genauer fest: Hier sind es 1,5 Meter. Rinnsteine, Gullys und Hydranten sollten schneefrei bleiben. Privatwege sollten auf einer breite von einem halben Meter schneefrei sein.

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Schneeräumen in NRW: Wozu sind Mieter verpflichtet?

Auch Eigentümer können - ähnlich wie Städte und Kommunen - die Pflichten auf ihre Mieterinnen und Mieter übertragen. Sei es durch eine Klausel im Mietvertrag oder durch Fremdvergabe an einen professionellen Räumdienst. Zumindest stichprobenartig sollten Eigentümerinnen und Eigentümer überprüfen, ob die Streupflicht tatsächlich eingehalten wird.

Auf öffentlichen Straßen sind die Städte und Gemeinden in NRW zuständig fürs Streuen. (Symbolbild)
Auf öffentlichen Straßen sind die Städte und Gemeinden in NRW zuständig fürs Streuen. (Symbolbild) © Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services | Unbekannt

Streupflicht in NRW: Wann muss ich den Schnee räumen?

Werktags sind die Abschnitte zwischen 7 und 20 Uhr passierbar zu halten, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Bei starkem Schneefall sind Eigentümer dazu verpflichtet, mehrmals am Tag zu räumen und zu streuen. Bei Glatteisbildung bestehe sogar eine sofortige Streupflicht, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

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Streupflicht in NRW: Ist Streusalz erlaubt?

In den meisten Kommunen ist nach Angaben der Deutschen Presseagentur der Einsatz von Salz tabu. Auftauende Stoffe wie Salz dürfen in Dortmund zum Beispiel nur "in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist". Salz "schadet den Bäumen und darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflachen gelangen", erklärt die Landesverkehrswacht NRW. Erlaubt sind hingegen Sand, Asche, Splitt oder Granulat. Rückstände seien im Anschluss zu entfernen.

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Schneeräumpflicht vergessen: Wie hoch ist das Bußgeld?

Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. So sind in Hamburg bis zu 50.000 Euro fällig, in Brandenburg bis zu 2.500 Euro. In NRW allerdings werden nach Angaben der Landesverkehrswacht diese Verstöße nicht geahndet. Passanten, die stürzen und sich verletzen, können aber Schadensersatzansprüche stellen. Und das kann schnell teuer werden. (mit dpa)