Köln. Die Befürchtungen der deutschen Kleingärtner, künftig auch für Empfangsgeräte in Schrebergärten Rundfunkgebühren zahlen zu müssen, sind vom Tisch. ARD und ZDF bestätigen: Wer seine Laube nicht dauernd bewohnt, muss dort auch keine Rundfunkbeiträge zahlen.

Vordergründig scheint er nicht viel mit der Million deutscher Kleingärtner zu tun zu haben, doch bei genauerer Betrachtung versetzte der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sie in große Sorge. Seit Monaten fürchten die Laubenpieper, ab dem 1. Januar gleich zweimal Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Zuhause und künftig auch in ihrem Schrebergarten. Gestern nun räumten ARD und ZDF mit dieser Befürchtung auf: Wer seine Laube nicht dauernd bewohnt, muss dort auch keine Rundfunkbeiträge zahlen!

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24-Quadratmeter-Lauben sind längst die Ausnahme

ARD, ZDF und Deutschlandradio beseitigten gestern die seit Monaten herrschende Unsicherheit. Denn landauf, landab setzen sich die Schreibergärtner auf allen politischen Ebenen für ihre Sache ein. Streng genommen wären nämlich nur Lauben, die nicht größer sind als 24 Quadratmeter und weder über Strom- noch Wasseranschluss verfügen, von den Gebühren befreit gewesen. Solche Lauben sind jedoch längst die Ausnahme. „Machen wir uns nichts vor, in Essen sind fast 70 Prozent größer. Die Besitzer jedoch sind in der Regel kleine Leute, die keine Villa, keine Eigentumswohnung besitzen“, sagt Heinz Schuster vom Stadtverband der Essener Kleingärtnervereine. Dessen Dachorganisation, der Verband der Grundstücksnutzer Deutschlands, hatte, so Schuster, bereits an einer Verfassungsklage gegen die neuen Rundfunkbeiträge gearbeitet. Dieser Widerstand scheint nun überflüssig.