Frankfurt/Main. Das Landgericht Frankfurt will am 13. November ein Urteil über den wechselseitig beantragten Ausschluss der Suhrkamp-Eigentümer fällen. Der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz wollen sich gegenseitig vom Verlag ausschließen lassen.

Im erbitterten Machtkampf der beiden Suhrkamp-Eigentümer rückt eine wichtige Entscheidung näher. Das Landgericht Frankfurt will am 13. November ein Urteil über den wechselseitig beantragten Ausschluss der Gesellschafter fällen. "Das Ergebnis ist für mich völlig offen", sagte der Vorsitzende Richter der 3. Handelskammer, Norbert Höhne, am Mittwoch nach zweistündiger Verhandlung. Das unendliche Drama um den Renommierverlag beschäftigt Deutschlands Literaturwelt seit langem.

Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz bekämpfen sich erbittert. Wegen Verletzung der Treuepflicht wollen sich beide vor Gericht ausschließen lassen. Die Familienstiftung hält 61 Prozent am Verlag, Barlachs Medienholding 39 Prozent.

Barlach wirft Unseld-Berkéwicz Privatausgaben auf Verlagskosten vor

Die Handelskammer hatte bei einem ersten Termin im Februar den beiden Gesellschaftern Zeit gelassen, sich bis zum 25. September außergerichtlich zu einigen. "Es gibt keine Anzeichen, dass die Protagonisten anfangen, Geschmack aneinander zu finden", stellte Höhne trocken fest.

In der mündlichen Verhandlung warf Barlachs Anwalt der Verlagschefin eine Vermischung von privaten und geschäftlichen Dingen vor. So habe Unseld-Berkéwicz in ihrer auch für Repräsentationszwecke genutzten Berliner Villa für 40.000 Euro einen Konzertflügel für ihren Bruder auf Verlagskosten anschaffen lassen. Ein Hausmeisterpaar werde dort bezahlt. "Unternehmerisch verrückt" sei ein von Suhrkamp für neun Millionen Euro geplanter Neubau.

Umwandlung des Verlags ist vorläufig untersagt

Der Verlag ist 2010 von Frankfurt nach Berlin gezogen. Am neuen Sitz blockiere Barlach wichtige unternehmerische Entscheidungen, lautete der Vorwurf des Anwalts der Familienstiftung. Mit seiner vor Gericht durchgesetzten Forderung, sich aus dem Bilanzgewinn von 2010 knapp 2,2 Millionen Euro auszahlen zu lassen, habe Barlach den Verlag in die Insolvenz getrieben.

Unseld-Berkéwicz hat in Berlin im Mai ein Insolvenzverfahren in die Wege geleitet, um den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Der Plan wurde im September vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zugelassen.

Das Landgericht Frankfurt hat jedoch auf Antrag Barlachs der Familienstiftung per einstweiliger Anordnung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Barlach bezweifelt die Insolvenzgründe. Er würde durch die Umwandlung des Verlags weitreichende Mitspracherechte verlieren. (dpa)