Berlin. Für rezeptpflichtige Arzneimittel müssen Patienten mittlerweile einen großen Teil selbst zahlen. Die Höhe der Zuzahlung kann sich jedoch nicht, wie oft falsch angenommen, nur zum Monatsanfang ändern. Sowohl zum 1., als auch zum 15. eines jeden Monats können Apotheken die Beträge ändern.
Wie viel Patienten für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel zuzahlen müssen, kann sich nicht nur zum Monatsanfang ändern. Neben dem 1. ist auch der 15. eines Monats Stichtag für Änderungen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten müssen Patienten zehn Prozent des Preises zuzahlen: Es müssen mindestens fünf Euro sein, höchstens dürfen zehn Euro anfallen. Zuzahlungen können zum Beispiel steigen oder fallen, wenn die Unternehmen ihre Abgabepreise oder die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit den Herstellern ändern. (dpa)