Essen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen ab dem 1. Januar 2014 eine Krankenkassenkarte mit Foto. Aber längst nicht jeder Versicherte hat tatsächlich ein eigenes Bild an seine Versicherung geschickt, sondern stattdessen eines von seinem Hund oder von Barack Obama.
Die Zeit drängt: Ab dem 1. Januar 2014 muss jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse eine neue Versichertenkarte mit Passfoto haben. Doch eine nicht zu knappe Zahl von Versicherten hat noch ihrer Krankenkasse noch kein Foto geschickt. Entweder weil sie es schlicht vergessen haben oder aus Angst vor Datenmissbrauch.
Und einige besonders kreative Versicherungsnehmer versuchen, ihre Versicherung zu täuschen, indem sie Bilder einschicken, auf denen nicht sie selbst abgebildet sind, sondern ihr Auto, ihr Haustier oder ihr Lieblings-Popstar. "Alles schon vorgekommen", sagt Christian Elspas, Sprecher der Techniker Krankenkasse in Düsseldorf. Auch Fotos von Barack Obama und Brad Pitt hätten seine Kollegen schon entdeckt.
Techniker Krankenkasse prüft jedes eingesandte Bild
Deshalb werde jedes eingesandte Bild geprüft und mit den Daten des Versicherten abgeglichen. "Das ist ein ziemlicher Aufwand", sagt Elspas", "aber wohl auch nötig." Bereits über 100 Spaßbilder seien entdeckt worden. Das sei allerdings ein verschwindend geringer Anteil bei über sieben Millionen TK-Versicherten, die eine neue Karte bekommen.
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Juristisch steht außer Frage, dass das Haustier-Foto kein adäquater Ersatz für das eigene Konterfei ist: Zwar ist kein biometrisches Bild erforderlich wie für den neuen Personalausweis. Aber der Versicherte muss erkennbar sein, so schreibt es das Gesetz vor.
Das Haustier-Bild zerstöre auch Sinn und Zweck der Karten, sagt Regina Behrendt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Anhand des Bildes sollten Ärzte schließlich die Versicherten identifizieren können. Allerdings, konstatiert sie, "wenn die Krankenkassen diese Bilder durchgehen lassen, müssen die Patienten sich anders ausweisen, etwa mit dem Personalausweis."
Nur wenige Versicherte sind von der Foto-Pflicht ausgenommen
Nur wenige Versicherte sind von der Foto-Pflicht ausgenommen. Kinder unter 15 Jahren müssen kein Bild einreichen; gleiches gilt für Menschen, deren Mitwirken bei der Erstellung des Lichtbilds nicht möglich ist, wie es im Gesetzestext heißt, also beispielsweise Pflegefälle. "Alle anderen müssen ein Bild abgeben", sagt Verbraucherschützerin Behrendt.
Allerdings muss sich niemand Sorgen machen, dass ein Arzt ihn abweist, wenn er Anfang des kommenden noch keine neue Karte hat. "Ärzte müssen jeden Patienten behandeln", sagt Behrendt. Allerdings sei die alte Krankenkassenkarte ab dem 1. Januar de facto nicht mehr als Nachweis für die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gültig. Ärzte könnten es ablehnen, die Karte einzulesen.
Ärzte müssen Patienten behandeln - auch ohne neue Karte
Dann müssten die Versicherten innerhalb einer Frist, meist zehn Tage, dem Arzt einen Nachweis vorlegen, dass sie krankenversichert seien. Tun sie das nicht, kann ihnen der Arzt eine Privatrechnung ausstellen.
Diese Rechnung müssen die Versicherten erst einmal selbst bezahlen. Sie können sie zwar später bei ihrer Krankenversicherung einreichen, doch die wird im Regelfall nicht die komplette Privatrechnung erstatten. Denn Ärzte berechnen Privatpatienten meist mehr als gesetzliche Kassen erstatten.
Wer sich diesen Ärger ersparen will, der kommt der Aufforderung seiner Krankenkasse in den nächsten Tagen noch nach. Einige Krankenkassen, wie beispielsweise die AOK, haben sogar Foto-Automaten in ihren Geschäftsstellen aufgebaut, um es den Versicherten besonders leicht zu machen.