Berlin. Menschen, die ohne Krankenversicherung Schulden bei Krankenkassen haben, können diese erlassen bekommen. Bedingung ist, dass sie sich bis zum 31. Dezember bei der Krankenkasse anmelden, bei der sie zuletzt versichert waren. Dies geht auch nur, wenn man mehr als drei Monate nicht versichert war.

Menschen ohne Krankenversicherung, die Schulden bei einer Krankenkasse haben, können diese erlassen bekommen. Sie müssen sich dazu bis zum 31. Dezember erneut bei der Krankenkasse anmelden, bei der sie zuletzt versichert waren. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) hin.

"Ab dem neuen Jahr werden beim Gang in eine Krankenkasse rückwirkend Beiträge für die nichtversicherte Zeit fällig", warnt Regine Behrendt von der VZ. Die Voraussetzungen für einen Erlass der Beitragsschulden und Säumniszuschläge seien, dass das ehemalige Kassenmitglied länger als drei Monate nicht krankenversichert war und in dieser Zeit entstandene Behandlungskosten der Krankenkasse nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden, teilt die VZ mit. Auf diese Bedingungen hatten sich die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium geeignet. (dpa/tmn)