Berlin. Nach den jahrelangen Debatten ist es nun endgültig: Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert am 1. Januar ihre Gültigkeit. Patienten sind dann auf die elektronische Gesundheitskarte angewiesen. Was Sie dann zu Nutzen, Anwendung und Datenspeicherung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Am 2014 ist es soweit: Nach jahrelangem Hin und Her gilt ab 1. Januar nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert damit ihre Gültigkeit.

Welche Daten enthält die elektronische Gesundheitskarte?

Vorerst sind auf der Karte nur die üblichen Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Kranken-Versicherungsnummer gespeichert, die auch auf den bisherigen Versichertenkarten enthalten waren. Die augenfälligste Neuerung ist ein Foto des Versicherten, das den Missbrauch der Karte eindämmen soll. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahre und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, wie zum Beispiel Bettlägerige. Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt.

Welchen Nutzen hat die Karte?

Die Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor, der es künftig ermöglicht, sensible Gesundheitsdaten zu verschlüsseln und zu schützen. So können die Stammdaten der Versicherten regelmäßig online aktualisiert werden; das erspart etwa bei einem Umzug den bisherigen Kartenaustausch.

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Die Versicherten können künftig auch freiwillig Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder Blutgruppe speichern lassen. Auch die Bereitschaft zur Organspende könnte theoretisch auf der Gesundheitskarte dokumentiert werden. Zudem soll die Gesundheitskarte den Online-Austausch zwischen Ärzten ermöglichen, um etwa Befunde oder Röntgenbilder zügig zu übermitteln.

Speichert die Karte auch elektronische Rezepte?

Nein. Ursprünglich geplante weitere Funktionen wie das Abwickeln von Rezepten und auch die elektronische Patientenakte wurden im Laufe der jahrelangen Debatten auf ungewisse Zeit verschoben.

Müssen Patienten alle Anwendungen nutzen?

Nein. Verpflichtend ist nur die Speicherung der Stammdaten. Alle anderen medizinischen Informationen werden künftig nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten gespeichert. Dies gilt auch für den Zugriff auf Notfalldaten, was im Ernstfall bei der Einlieferung in ein Krankenhaus oder bei einem Unfall wichtig sein kann.

Werden Versicherte auch ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt?

Ja. In diesem Fall gilt das gleiche Verfahren wie bei einer verlorenen Karte. Der Versicherte kann innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen.

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Ansonsten kann der Arzt ihm die Kosten der Behandlung privat in Rechnung stellen. Erstattet werden die Kosten nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.

Sind die Daten sicher?

Die Bundesregierung attestiert den gespeicherten Daten ein "sehr hohes Schutzniveau". Durch den Mikroprozessor seien die Daten für Dritte unlesbar. Um auf die medizinischen Daten zugreifen zu können, müssen der elektronische Arztausweis und die Gesundheitskarte zusammen in das Kartenterminal geschoben werden. Der Versicherte muss dem Datenzugriff später durch die Eingabe einer PIN-Nummer zustimmen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. (afp)