Düsseldorf. Ein Versicherter aus Solingen ist mit seiner Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte gescheitert. Der Mann hatte sich auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Das Gericht entschied jedoch gegen ihn. Der Kläger will das allerdings nicht akzeptieren.
Im bundesweit ersten Prozess um die elektronische Gesundheitskarte ist ein Krankenversicherter in erster Instanz mit einer Klage gegen die neue Karte gescheitert. Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte am Donnerstag, die derzeit auf der Karte enthaltenen Pflichtangaben seien unbedenklich. Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an und will das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten.
In seinem Verfahren gegen die sogenannte E-Card wird der bei der Bergischen Krankenkasse versicherte 32-jährige Kläger aus Wuppertal von einem Bündnis aus Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden unterstützt, zu dem auch der Medizinerverband Freie Ärzteschaft zählt. Die Gegner der E-Card sehen in der neue Karte den Schlüssel für eine künftige technische Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken mit zentralen Servern, die sie vor der Verfassungsgericht stoppen wollen.
Berufung beim Landessozialgericht in Essen
Unmittelbar nach dem Urteil des Düsseldorfer Gerichts kündigte Kläger-Anwalt Jan Kuhlmann Berufung beim Landessozialgericht in Essen an. Der Klage werden zwar auch in zweiter Instanz wenig Chancen eingeräumt, eine Entscheidung der Essener Richer würde jedoch den Weg zum Bundesverfassungsgericht freimachen. "Ich schätze, 2013 sind wir in Karlsruhe", sagte Kuhlmann nach der Düsseldorfer Verhandlung.
Die elektronische Gesundheitskarte wird seit dem vergangenen Oktober an die Versicherten ausgeliefert. Derzeit sind auf der umstrittenen Karte nur die üblichen Stammdaten wie Name, Geburtdatum, Adresse und Krankenversicherungsnummer gespeichert werden, die auch auf den bisherigen Versichertenkarte enthalten sind. Neu ist ein Foto des Versicherten, das den Missbrauch der Karte eindämmen soll. Die Versicherten können künftig auch freiwillig Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien oder Blutgruppe speichern lassen.
Wegen seiner datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die elektronische Gesundheitskarte will der Kläger nun vor Gericht durchsetzen, dass er weiter ohne E-Card medizinische Leistungen von seiner Kasse erhält. Die Düsseldorfer Sozialrichterin Elke Hagemann begründete die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass die derzeit auf der E-Card gespeicherten Pflichtangaben "komplett identisch" seien mit den Angaben auf der herkömmlichen Krankenversicherungskarte.
Befreiung ist gesetzlich
nicht vorgesehen
"Das, was zwingend drauf muss, ist im Grunde das, was wir heute haben", sagte die Richterin. Durch die Pflichtangaben sei der Kläger nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der neuen Karte gespeichert würden.
Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, zeigte sich am Rande des Düsseldorfer Verfahrens von der Niederlage in erster Instanz nicht überrascht. "Wir haben damit gerechnet, dass das Sozialgericht so entscheiden wird", sagte Grauduszus der Nachrichtenagentur AFP. Das Düsseldorfer Urteil sei "kein Rückschlag" für die Gegner der neuen Karte. "Letztlich wird Karlsruhe die Entscheidung treffen müssen. (afp)