Düsseldorf. Wer ein neues Hörgerät braucht, wartet besser noch etwas: Denn ab 1. November verdoppelt sich der Zuschuss der Krankenkassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Anders als bislang zahlen die Kassen künftig auch die begleitende Nachsorge.

Schwerhörige Kassenpatienten sollten mit der Anpassung eines digitalen Hörgeräts bis Mitte Oktober abwarten, wenn sie nicht unbedingt sofort eine neue Hörhilfe benötigen. Denn ab 1. November ist der Festbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen als Zuschuss zu einem Hörgerät zahlen, fast doppelt so hoch wie bisher. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Versicherte erhalten dann auf Antrag rund 785 statt 421 Euro. Anders als bislang zahlen die Kassen künftig auch die begleitende Nachsorge.

Ein Hörgerät bekommen Kassenpatienten nur auf Rezept, nachdem ein Ohrenarzt sie untersucht hat. Anschließend sollten sie sich bei ihrer Kasse erkundigen, welche Hörgeräteakustiker Vertragspartner der Kasse sind. Am besten vergleichen sie die Angebote von mindestens zwei dieser Anbieter, rät die Verbraucherzentrale. Ist die Entscheidung auf einen gefallen, legt dieser einen Kostenvoranschlag für eine geeignete Hörhilfe vor. Erst wenn die Kasse daraufhin schriftlich zusagt, kann der Patient sicher sein, dass die Kasse den Festbetrag zahlt.

Eigenanteil von zehn Euro pro Gerät

Nach Angaben der Verbraucherschützer liegt es bei den Akustikern, welche Modelle sie als Kassengerät führen. Sie seien verpflichtet, einige Geräte vorzuhalten, deren Preis der Höhe des Festbetrags entspricht. Abhängig vom Hörproblem und persönlichen Bedarf des Versicherten kann die Hörhilfe aber auch deutlich teurer sein. Nur wenn diese medizinisch erforderlich ist, zahlt die Kasse auch diese. In der Regel müssen Versicherte außerdem einen Eigenanteil von zehn Euro je Gerät zahlen. (dpa)