Mainz. Der Fernseher wird einfach lauter gedreht. Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann ein erstes Anzeichen für Hörprobleme sein. Denn oft fällt es den Betroffenen selbst nicht auf, wenn sie an Hörschäden leiden.
Meist merkt es das Umfeld zuerst, wenn das Hörvermögen im Alter nachlässt. Vor allem Alleinlebenden fällt es nicht sofort auf: "Die drehen den Fernseher einfach etwas lauter", sagt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha). Ob sich das Gehör wirklich verschlechtert hat, lässt sich aber einfach und schmerzlos mit einem Hörtest feststellen. "Die Akustiker bieten ihn kostenlos an", erklärt Frickel. Zwar sei die Hemmschwelle immer noch groß, dennoch sei ein Wandel festzustellen: "Das Stigma, ein Hörgerät zu tragen, schwindet heute angesichts von Headsets."
Ab 50 Jahren sei es empfehlenswert, einmal jährlich einen Hörtest zu machen. Nicht immer werde dabei festgestellt, dass ein Hörgerät fällig sei. Manchmal werde das Gehör auch durch eingenommene Medikamente geschwächt. Das Hörvermögen wird mit Hilfe eines Kopfhörers getestet, aus dem abwechselnd ans rechte und linke Ohr lauterwerdende Töne dringen. "Dabei wird geschaut: Wo ist die Hörschwelle? Liegt sie im Normbereich?", erklärt Frickel.
Vokale und Konsonanten fallen in den Hochtonbereich
Gebe es Defizite im Hochtonbereich, erkläre das, warum jemand Gesprächen nicht mehr folgen könne. Denn Vokale und Konsonanten fallen in diese Frequenz. Betroffene haben dann oft das Problem, dass einzelne Wörter scheinbar ineinander übergehen und sich nicht mehr abgrenzen lassen.
Zeigt der Hörtest Verluste an, folgen weitere Tests. Bei denen wird zum Beispiel überprüft, wie gut jemand noch Gesprochenes wahrnehmen kann und ab wann eine Lautstärke für ihn unangenehm wird. So kann der Akustiker feststellen, welche Frequenzbereiche verstärkt werden müssen.
Nach dem Hörtest sollte der Gang zum HNO folgen
Zur vollständigen Abklärung sollten Ältere nach den Tests aber noch einmal zum Hals-Nasen-Ohren Arzt gehen. Er kann das Ohr untersuchen und die Testergebnisse nachprüfen. Außerdem stellt er, falls nötig, eine Verordnung aus. Nur mit ihr können gesetzlich Versicherte die Kosten für ein Hörgerät mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Der Festbetrag für leicht- bis mittelschwere Schwerhörigkeit liegt laut Frickel derzeit bei rund 421 Euro. (dpa)