Luxemburg. Wenn Unternehmen ihre Kunden mit Werbung bewusst in die Irre führen, müssen sie Strafen fürchten. Dies könnte nun auch für Betriebskrankenkassen gelten: Ein entsprechendes Urteil wird wohl bald am Europäischen Gerichtshof gefällt werden - mit positiven Auswirkungen für die Versicherten.
Betriebskrankenkassen (BKK) könnten wegen irreführender Werbung um Mitglieder künftig womöglich ebenso abgemahnt werden wie andere Unternehmen auch. Dafür sprach sich zumindest der Generalbundesanwalt Yves Bot am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Schlussantrag aus. Der EuGH folgt zumeist den Schlussanträgen seiner Generalanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte die zu den größten deutschen gesetzlichen Kassen zählende BKK Mobil Oil mit irreführenden Angaben den Wechsel von Mitgliedern verhindern wollen und war deshalb von einer Verbraucherzentrale auf Unterlassung verklagt worden. Die BKK entfernte daraufhin zwar die beanstandeten Aussagen von ihrer Internetseite, verweigerte aber eine Unterlassungserklärung mit der Begründung, sie sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und handele nicht wie ein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
Bot zufolge sind gesetzliche Kassen aber immer dann als "Gewerbetreibende" mit Profitstreben anzusehen, wenn sie sich mit einer Werbung an die Verbraucher wenden, um so neue Mitglieder zu gewinnen. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. (AFP)