Düsseldorf. Um einer Situation, in der man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mitteilen kann, vorzubeugen, sollte man eine Versorgungsvollmacht sowie eine Betreuungs- und Patientenverfügung erstellen. Sonst dürfen selbst Ehepartner keine Entscheidungen für ihre Angehörigen treffen.
Wer die Kontrolle über sein eigenes Leben behalten will, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage ist, sollte schriftlich vorsorgen. Dazu sind eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungs- und Patientenverfügung erforderlich, wie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) erläutert. Sonst dürfen auch Ehepartner oder enge Angehörige keine Entscheidungen für Menschen treffen, die wegen geistiger oder körperlicher Schwäche dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Schriftstücke müssen unterschrieben und mit Datum versehen sein und werden am besten regelmäßig erneuert.
Welche medizinischen Schritte am Lebensende in Kraft treten sollen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man einen Menschen seines Vertrauens, persönliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, wenn man das selbst nicht mehr kann. Mit einer Betreuungsverfügung entscheiden Verfasser, wer gerichtlich als Betreuer bestellt werden soll, wenn das rechtlich nötig ist. Sie vermeiden so, dass ihnen im Ernstfall irgendjemand zur Seite gestellt wird. Außerdem ist es der Divi zufolge möglich, damit bestimmte Menschen auch als Betreuer auszuschließen.
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Schritte am Lebensende gewünscht sind und welche nicht. Dabei kann es sich zum Beispiel um künstliche Ernährung oder Beatmung handeln. Das Schriftstück sollte so genau wie möglich formuliert sein. Die Divi verweist dazu auf detaillierte Anleitungen auf den Onlineseiten des Bundesjustizministeriums. (dpa)