Marburg. Auffrischungsimpfungen gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung sind bei Erwachsenen wichtig. Doch auch wenn eine Impfung schon lange zurückliegt, müssen Patienten nicht wieder von vorn mit dem Impfschema beginnen. Darauf weist das Deutsche Grüne Kreuz in Marburg hin.

Liegt eine Impfung schon lange zurück und fehlt die danach vorgesehene Auffrischungsimpfung, müssen Patienten nicht wieder von vorn mit dem Impfschema anfangen. Darauf weist das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) in Marburg hin. Auch nach langer Zeit genüge es, die fehlende Impfung zu ergänzen, weil der Körper nach der ersten Impfung ein Immungedächtnis ausbilde.

Experten seien sich einig, dass fehlende Impfungen in jedem Lebensalter nachgeholt werden sollten und könnten. Der Nachteil langer Abstände sei allerdings, dass der Patient in der Zwischenzeit nicht mehr sicher geschützt ist.

Impflücken bis zum 18. Geburtstag schließen

Wichtig bei Erwachsenen sind dem DGK zufolge die Auffrischungsimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung (Polio). Bei allen Kindern und Jugendlichen sollten bis zum 18. Geburtstag alle Impflücken dem Lebensalter entsprechend geschlossen werden.

Auch wer sich gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) nur einmal vor langer Zeit hat impfen lassen, muss nicht wieder bei Null anfangen. Wie bei Tetanus genüge eine erneute Immunisierung nach mehreren Jahren aus. (dpa)