Geld stinkt nicht, sagten einst die alten Römer. In modernen Zeiten aber, in denen Manager Millionen-Boni winken, lässt sich umso trefflicher darüber diskutieren, ob jeder auch verdient, was er bekommt. Vor allem wenn es um das Geld der anderen geht. So gesehen traf die SPD wohl den Nerv, als sie 2011 im Rat der Stadt verlauten ließ: „Wir wünschen mehr Gerechtigkeit“ - um im nächsten Atemzug zu fordern, die Chef-Gehälter bei den städtischen Gesellschaften mögen auf den Prüfstand kommen. Einer Forderung, der sich der Rat einstimmig anschloss. Wer ist schon gegen Gerechtigkeit?
Gerechter oder nicht - die verwaltungsinterne Prüfung ist beendet. Für die heutige Ratssitzung legt Oberbürgermeister Reinhard Paß den Fraktionen einen Vorschlag vor, wie zukünftig bei der Entlohnung des Spitzenpersonals verfahren werden soll. Soviel sei vorweg genommen: Wer vielleicht hofft, die Stadt könnte in Zukunft günstiger wegkommen, sollte nicht zu viel erwarten, was auch damit zu erklären ist, dass sich die aktuelle Vergütung „auf marktüblichem Niveau“ bewegt. Daran gemessen verdienen die Geschäftsführer also angemessen. Dennoch: Für eine „bestmögliche Motivation“ wird ein variabler Anteil an der Vergütung für sinnvoll erachtet.
Nicht, dass es einen solchen nicht schon gäbe. Über alle 23 gezahlten Spitzengehälter gerechnet, liegt er bei 11,7 Prozent, wobei neun Geschäftsführer ausschließlich ein Fixgehalt beziehen - ohne weiteren finanziellen Leistungsanreiz. Aber was heißt schon Leistungsanreiz? Über die zurückliegenden vier Jahre betrachtet, erweist sich das Gehaltsgefüge trotz variabler Anteile als äußerst starr. Das könnte sich nun ändern. OB Paß schlägt vor, dass Geschäftsführer und Vorstände künftig 80 Prozent ihres Gehaltes fix bekommen sollen, ein variabler Anteil von 20 Prozent soll nur ausgezahlt werden, wenn die Chefs den Erwartungen auch genügen. Erfüllt die Tochtergesellschaft die Sparvorgaben des Kämmerers? Oder übertrifft sie gar das selbstgesteckte wirtschaftliche Ziel? Im Erfolgsfall lockt ein Bonus. Bei Misserfolg drohen Abzüge.
Doch nicht allein die Finanzen sollen dazu herangezogen werden, um zu bewerten, ob ein Vorstand erfolgreich arbeitet oder nicht, sondern auch überprüfbare „fachliche Ziele“. Wie viele Stadtwerke-Kunden wechseln den Anbieter? Wie viele Wohnungen stehen beim Allbau leer? Wie viele Beschwerden gehen bei der Evag ein. Oder: Wie viele Langzeitarbeitslose vermittelt die EABG in den Arbeitsmarkt? Antworten auf diese Fragen könnten mit darüber entscheiden, wie viel in der jeweiligen Chefetage verdient wird. Dort muss man sich jetzt nicht grämen: Die Vergütungsregeln sollen nur für neue Arbeitsverträge gelten.