Schwerte. Zwei Zeugen haben die ehemalige Leiterin eines Pflegedienstes am Dienstag vor dem Hagener Landgericht schwer belastet. Der Frau wird vorgeworfen, gemeinsam mit einer Schwerterin, deren Mann im Wachkoma liegt, eine Krankenkasse um rund 280.000 Euro betrogen zu haben.
Vor dem Hagener Landgericht haben zwei Zeugen die ehemalige Leiterin eines Pflegedienstes schwer belastet. Die Frau, die gemeinsam mit einer Schwerterin, deren Mann im Wachkoma liegt, eine Krankenkasse um rund 280.000 Euro betrogen haben soll, habe eine "Scheinfirma" geführt.
Der 57-Jährigen wird vorgeworfen, Pflegeleistungen für einen Intensivpatienten aus Schwerte falsch abgerechnet zu haben, um von der Krankenkasse mehr Geld zu erhalten. Mitangeklagt ist die Ehefrau (45) eines Schwerters, der im Wachkoma liegt. Die beiden Frauen sollen "gemeinsame Sache" gemacht und das Geld von der Krankenkasse - rund 278.000 Euro - untereinander aufgeteilt haben.
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Die zwei Zeugen - eine Krankenschwester (51) und ein examinierter Krankenpfleger (46) - berichteten von polnischen Pflegekräften aus dem Billiglohn-Sektor und von verschiedenen "leidvollen" Erfahrungen mit der Zahlungsmoral der 57-Jährigen. Fast jedes Gehalt hätten sie vor dem Arbeitsgericht erstreiten müssen, berichteten beide unabhängig voneinander.
Arbeit ohne Vertrag
Die Krankenschwester erklärte, sie habe einige Tage ohne Vertrag für die Angeklagte gearbeitet. Als sie nach langem Hin und Her einen Vertrag bekam, war er von einer anderen Person unterschrieben. "Ab diesem Moment war mir klar: Hier läuft was total falsch", sagte die Zeugin. "Ich hatte das Gefühl, das war eine Scheinfirma. Mein Geld habe ich bis heute nicht."
Vorwurf: Gewerbsmäßiger Betrug
Auch der Krankenpfleger berichtete negativ über die Angeklagte. Als er den Schwerter Intensivpatienten übernehmen wollte, weil die Stadt für ihn näher lag, habe die Angeklagte ihn abgewimmelt, dort würden extra nur polnische Pflegekräfte eingesetzt. Der Prozess wird fortgesetzt.
Der Vorwurf lautet gewerbsmäßiger Betrug. Der Mann der einen Angeklagten war 2006 nach einem schweren Herzinfarkt ins Wachkoma gefallen und zum Schwerstpflegefall geworden. Er benötigte rund um die Uhr Betreuung.