Erfurt. Wer aufgrund einer dauerhaften Erkrankung die Angebote des Fitnessstudios nicht mehr nutzen kann, sollte den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Krankheitsbeginn kündigen. In diesem Fall besteht keine Kündigungsfrist. Viele Fitnessstudios fordern ein genaues Attest dafür - das ist aber nicht rechtens.

Egal ob durch Unfall oder Krankheit - Kunden können bei einer vollständigen Sportunfähigkeit aus einem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt hin. Wer nach Vertragsschluss dauerhaft erkranke, habe das Recht, den Vertrag außerordentlich zu beenden. Kunden müssten es nicht hinnehmen, wenn sie wegen ihrer Krankheit die Angebote im Fitnessstudio nicht mehr in vollem Umfang nutzen können, den Vertrag aber weiterführen sollen.

Viele Sportstudios forderten in einem solchen Fall ein ärztliches Attest. Hierbei genüge es, wenn der Hausarzt die Sportunfähigkeit attestiert. Über die konkrete Art der Erkrankung müssten keine Angaben gemacht werden. Entscheidend sei, dass eine dauerhafte und vollständige Sportunfähigkeit vorliegt. Eine vorübergehende Erkrankung rechtfertige keine Kündigung.

Eine Kündigungsfrist bestehe im Fall einer dauerhaften Erkrankung nicht. Die Kündigung müsse aber innerhalb von zwei Wochen ab Krankheitsbeginn mitgeteilt werden. Entscheidend sei das Eingangsdatum beim Fitnessstudio. Sinnvoll sei eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. (dpa)