Hattingen.

„Es war mühselig, wir mussten immer Stück für Stück nachhaken. Ein eindeutiges Ergebnis haben wir trotzdem nicht “, meinte Richter Kimmeskamp nach der Verhandlung.

Ein 23-jähriger Hattinger wurde von seiner 22-jährigen Ex-Freundin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er habe sie in einem Streit „körperlich misshandelt und gesundheitlich beschädigt“, heißt es in der Anklage von Staatsanwalt Witomsky.

Die Ex-Freundin des Angeklagten sei Ende Januar spontan in dessen Wohnung erschienen. Sie habe aufgrund seines „komischen“ Verhaltens Verdacht geschöpft, dass ihr Freund fremdgeht und die Beziehung beendet. Laut des Angeklagten habe sie sich mit Gegenständen selbst verletzt. Die Klägerin behauptete, ihr Freund habe sie mit Fausthieben traktiert.

Die Aussage des Angeklagten stellt die Klägerin am Tag des Streits alkoholisiert dar, was diese jedoch bestritt. Zeugen für das direkte Geschehen in der Wohnung des Angeklagten gibt es nicht. Lediglich der Vater des Angeklagten hörte im Hintergrund laute Geräusche, als sein Sohn ihn zwischendurch anrief und um einen Rat bat.

Als einzige Beweise, die auf Körperverletzung hindeuten, lagen ein ärztliches Attest des Hausarztes und der Notaufnahme vor. Hinweise auf eine Straftat des Angeklagten gab es dagegen nicht. „Somit steht Aussage gegen Aussage. Das heißt – im Zweifel für den Angeklagten“, so der Richter.

Staatsanwalt und Rechtsanwalt waren sich dann auch einig: Beide beantragten den Freispruch des Angeklagten. „Es gibt keine eindeutigen Indizien und in den Aussagen ergeben sich Widersprüche“, meinte der Staatsanwalt.