Essen. Hamburger Verbraucherschützer wollen den Zugang Minderjähriger zu stark koffeinhaltigen Energy-Drinks einschränken lassen. Sie fordern ein gesetzliches Mindestalter für den Kauf der Getränke. Die Produkte stehen im Verdacht, unter bestimmten Umständen Herz-Kreislauf-Probleme auszulösen.
Nach mehreren Todesfällen im Zusammenhang mit dem Verzehr von stark koffeinhaltigen Energy-Drinks fordert die Verbraucherzentrale Hamburg, den Verkauf der Getränke an Minderjährige zu verbieten.
Im Dezember 2011 war in den USA eine 14-Jährige an Herzversagen gestorben, nachdem sie zwei Dosen "Monster" mit einem Koffeingehalt von insgesamt 480 Milligramm zu sich genommen hatte. Zwar litt das Mädchen unter einer Herzschwäche, war also bei erhöhtem Koffeinkonsum gefährdeter als gesunde Gleichaltrige, doch sie blieb kein Einzelfall. Wegen vier weiterer Todesfälle im Zusammenhang mit dem Verzehr des Getränkes "Monster", leitete die US-Lebensmittelbehörde schließlich Ermittlungen ein.
Kombination von Energy-Drinks und Alkohol birgt Gefahren
Noch in der vergangenen Woche äußerten sich verschiedene Mediziner gegenüber der WAZ-Mediengruppe kritisch zum Verzehr von derartigen Energy-Drinks, die etwa dreimal soviel Koffein wie Cola enthalten. In Kombination mit Alkohol, Medikamenten oder Sport könnten sie unter bestimmten Umständen gefährlich werden. Da der Zusammenhang zwischen dem hohen Koffeingehalt und Herz-Kreislauf-Problemen bislang jedoch nicht mit Langzeitstudien bewiesen wurde, hielten die Mediziner ein Verbot - wie jetzt von der Verbraucherzentrale gefordert - für unwahrscheinlich.
Auch interessant
Die Verbraucherzentrale Hamburg stört sich insbesondere an den aktuellen Kennzeichnungsregeln, die sie für deutlich zu lasch hält. Außerdem kritisiert sie, dass Hersteller von noch höher dosierten Energy-Shots diese nicht als Erfrischungsgetränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkauften, und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen würden.
Kritische Koffeindosis schnell erreicht
Die Produkte müssen laut Gesetz lediglich mit der Empfehlung "Nur eine Portion pro Tag" versehen sein. Jugendliche würden die Shots dennoch wie normale Getränke verzehren, so dass eine kritische Koffeindosis schnell erreicht sei. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte in Bezug auf die Shots schon 2009 vor gesundheitlichen Risiken durch "deutliche Überschreitungen der angegebenen Verzehrsempfehlung" gewarnt.
Ein Warnhinweis auf "konventionellen" Energy-Drinks wird jedoch erst ab dem 13. Dezember 2014 mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtend werden. (we)