Washington. Nach dem Tod einer 14-Jährigen ermittelt die US-Lebensmittelaufsicht gegen den Energy-Drink-Hersteller “Monster“. Das Mädchen war im vergangenem Jahr an einer “Herzrythmusstörung durch Vergiftung mit Koffein“ gestorben. Sie hatte innerhalb von 24 Stunden zwei Dosen des Energy-Drinks getrunken.
Die US-Lebensmittelaufsicht hat nach Berichten über fünf Todesfälle und eine Herzattacke nach dem Verzehr des Energy-Drinks Monster Ermittlungen eingeleitet. Die Behörde sei über die Vorfälle und den möglichen Zusammenhang mit dem koffeinhaltigen Getränk informiert worden und nehme die Berichte sehr ernst, erklärte die Sprecherin der Lebensmittelaufsicht, Shelly Burgess, am Dienstag.
Burgess verwies in einer E-Mail zugleich darauf, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass die Monster Energy-Drinks ursächlich für die Todesfälle seien. Sie forderte Konsumenten auf, die Probleme mit dem Getränk gehabt hätten, sich zu melden.
In der vergangenen Woche hatte die Familie einer 14-Jährigen im US-Bundesstaat Kalifornien eine Klage gegen den Produzenten Monster Beverage Corporation eingereicht. Das Mädchen war im Dezember 2011 an einem Herzstillstand gestorben, nachdem es innerhalb von 24 Stunden zwei Dosen des Energy-Drinks getrunken hatte.
Energie-Getränke seien für junge Mädchen und jungen eine "tödliche Falle"
Diese enthielten laut den Anwälten der Familie 480 Milligramm Koffein. Die Ärzte hielten damals in ihrem Autopsiebericht eine "Herzrhythmusstörung durch Vergiftung mit Koffein" als Todesursache fest.
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Erfrischungsgetränke dürfen in den USA höchstens 71,5 Milligramm Koffein je 0,35 Liter enthalten. Die Höchstgrenze gilt für Energizer nicht, weil diese als Nahrungsergänzung angesehen werden. Die Energie-Getränke seien für junge Mädchen und Jungen eine "tödliche Falle", erklärte die Mutter der 14-Jährigen. Der Hersteller müsse zur Kenntnis nehmen, dass "sein Produkt töten kann".
Der Monster-Energy-Produzent erklärte, er glaube nicht daran, dass seine Produkte "in irgendeiner Weise" für den Tod des Mädchens verantwortlich seien. Das Unternehmen werde sich "entschieden" gegen die Klage wehren. Die Vorwürfe seien durch nichts belegt. (afp)