Berlin. Oftmals wird privat krankenversicherten Patienten nicht mitgeteilt, inwiefern Kosten von der Kasse übernommen werden. Ein neuer Gesetzentwurf soll die Rechte der Patienten stärken und für mehr Klarheit sorgen. Auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Änderungen.

Die Rechte von Mitgliedern der privaten Krankenversicherung werden gestärkt. Ein am Dienstag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Versicherter künftig von seiner privaten Kasse vor einer teuren Behandlung Auskunft darüber verlangen kann, ob die Kosten auch tatsächlich übernommen werden. Dies wissen Privatversicherte oft nicht. Voraussetzung für die Auskunft soll nach Angaben des Ministeriums sein, dass die Behandlung voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird.

Die Angaben der Kasse sollen als verbindlich gelten, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt werden. In dringenden Fällen soll die Auskunft sofort, ansonsten binnen zwei Wochen erteilt werden. Versicherte erhalten außerdem zwei Monate Zeit, eine private Krankenversicherung wegen einer Beitragserhöhung zu kündigen. Dies ist ein Monat länger als bisher. Zudem sollen Versicherte, die einen Basistarif mit einem Selbstbehalt vereinbart haben, diesen jederzeit kündigen dürfen, wenn sich durch diesen der Beitrag nicht verringert hat.

Änderungen auch bei Kfz-Haftpflichtversicherung

Das Gesetz enthält auch Änderungen an der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. So sollen Autofahrer auch dann geschützt sein, wenn eine Versicherung insolvent geht. Zwar haftet bei den meisten Unfällen dann die Verkehrsopferhilfe, allerdings nicht bei allen Ansprüchen. So zahlt der Verein etwa nicht, wenn der Autofahrer Verkehrseinrichtungen wie einen Verteilerkasten oder eine Ampel beschädigt hat.

Künftig soll er dann maximal 2500 Euro zahlen müssen. Weiter sollen dem Gesetzentwurf zufolge Versicherte bald nicht mehr an Zusatzverträge gebunden sein, wenn sie ihren Versicherungsvertrag widerrufen. Vor zwei Wochen hatte Leutheusser-Schnarrenberger gemeinsam mit ihrem FDP-Kollegen, Gesundheitsminister Daniel Bahr, den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte gesetzlich Krankenversicherter auf den Weg gebracht. (Reuters)