Besuche beim Zahnarzt werden für gesetzlich wie privat versicherte Patienten ab sofort noch mehr ins Geld gehen. Mit Beginn des Jahres beschert die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Versicherten einen höheren Eigenanteil bei Kronen, Brücken oder Prothesen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung – etwa für Metall-, aber nicht für aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie die speziellen Mehrkosten nach Vorgaben der GOZ aus eigener Tasche begleichen.

Leistungen für Privatversicherte rechnen Zahnärzte hingegen mit den privaten Kassen komplett nach der Gebührenordnung ab. Folglich müssen Privatpatienten für Extras beim Zahnersatz nun generell mehr zahlen.

Die Verbraucherzentrale gibt dazu einige Tipps:

Festzuschuss für Zahnersatz: Für jeden Befund ist eine kostengünstige Standardbehandlung – die so genannte Regelversorgung – festgelegt. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Patienten. Wer mehr will als die Standardvariante, wird stärker zur Kasse gebeten. In diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.

Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte über die Vorgaben der Gebührenordnung hinaus über einen gewissen Spielraum. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten deshalb vorher eingehend besprochen werden.

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Zweite Meinung: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Hilfreich: Online-Dienstleister bieten eine Kontaktbörse für Zahnärzte und Patienten im Internet an.

Bonusregelung: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann statt der Hälfte 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung. Achtung: Wenn Zahnärzte nicht bohren, sondern nur die Beißerchen kontrollieren, fallen für Patienten null Kosten an – auch keine Praxisgebühr.

Härtefallregelung: Gesetzlich Versicherte mit Bruttoeinkommen bis zu 1050 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Die Versicherten müssen aber als Härtefall anerkannt sein.