Plettenberg. .

Seit Oktober wird sie nun endlich ausgegeben, die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK), die die Krankenversichertenkarte ersetzt. Nach langen Jahren und vielen Anlaufproblemen (beschlossen per Gesetz 2004, Umsetzung ursprünglich geplant für 2006) kommt sie wohl doch. Und das allen Kritiken und Befürchtungen zum Trotz. Doch sind diese wirklich begründet?

In Zeiten, in denen das Wort Datenschutz immer wichtiger wird, in denen täglich von Bespitzelungen zu hören und zu lesen ist, sind auch die Krankenversicherten sensibilisiert, wenn sie hören, dass es eine neue Versichertenkarte gibt, auf der viele Krankendaten gespeichert werden sollen.

„Das fängt mit dem Foto auf der Karte an“, erläutert Petra Magenheimer von der DAK Plettenberg. Dabei werde nicht die Frage nach dem Sinn gestellt (der Missbrauch soll erschwert werden), es ist vielmehr ein Problem des Prinzips. „Hintergrund ist zumeiste die Angst vor Diebstahl“, fügt Berthold Schmidt von der Barmer hinzu.

Foto soll Missbrauch entgegenwirken

Das Foto gibt Fremden auch ohne ein elektronisches Kartenlesegerät die Möglichkeit, den Versicherten zu identifizieren. Mit diesen Lesegeräten werden nach und nach zunächst Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser ausgestattet. Erst wenn das abgeschlossen ist, werden die elektronischen Gesundheitskarten ihren vollen Umfang entfalten können: „Dann ist es möglich, die komplette Krankenakte darauf zu speichern“, so Schmidt. Der Schriftverkehr zwischen Fachärzten und auch mit den Krankenkassen würde dadurch deutlich reduziert: „Eine klare Kostenersparnis.“

Doch bis dahin wird noch viel Zeit vergehen. So lange gibt es auf der neuen Karte im Vergleich zur alten kaum mehr Informationen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht sind gespeichert, darüber hinaus die Versicherungsnummer und der Status. Neu kommt der Beginn der Mitgliedschaft in der Krankenkasse hinzu wie auch eine Kennzeichnung zur Zuzahlungsbefreiung.

Später sollen neben der kompletten Akte auch Notfalldaten, Impfungen, Patientenverfügungen, Organspende-Infos darauf hinterlegt oder darüber abgewickelt werden.

Und auch wenn sich die Frage stellt, was Fremde mit einer gestohlenen Krankenakte überhaupt anstellen können, ist vielen unwohl bei dem Gedanken, ihre private Krankengeschichte auf einem winzigen Chip bei sich zu tragen.

Zumal die Daten natürlich gesichert werden, sie sollen nur mit einer persönlichen PIN zugänglich sein. Die Ausnahmen: Notfalldaten und Arzneimittelunverträglichkeiten. Freiwillige Angaben soll jeder Versicherte auf Wunsch wieder löschen lassen können.

Die Möglichkeit, über die Karte auch Rezepte in Apotheken zu tragen, wird zunächst nicht gegeben sein. So gibt es auch noch keine Antwort auf die Frage, wie weit Apotheker künftig Zugriff auf sämtliche Daten haben werden.