Essen. Die künstliche Sonne im Solarium verheißt knackige Bräune. Zuviel des Guten in Form ultravioletter Strahlen kann aber Erkrankungen bis hin zu Hautkrebs führen. Eine Verordnung soll dieses Risiko seit einem Jahr eindämmen.
Viele Solariennutzer wissen: Künstliche UV-Strahlen erhöhen das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Wer dennoch nicht auf das Solarium verzichten möchte, wird seit diesem Jahr zumindest besser geschützt. Grund dafür ist die in Kraft getretene Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen ultravioletter Strahlung (UVSV).
„Da wir grundsätzlich davon abraten, UV-Strahlen aus Solarien zu nutzen, begrüßen wir diese Fortschritte“, sagt Fritz Pleitgen, Präsident der Deutschen Krebshilfe. Solarienbetreiber sind ab sofort verpflichtet, deutlich sichtbar vor akuten Schäden durch UV-Strahlen an Haut und Augen zu warnen.
Mehr Sicherheit unter Solarien
Der Gesetzgeber verschärft im Jahr 2012 überdies auch die technischen Anforderungen an die Solariengeräte: Bis August müssen etwa alle Geräte ausgetauscht werden, die nicht mehr der europäischen Norm entsprechen – also die Haut mit mehr als maximal 0,3 Watt pro Quadratmeter bestrahlen, was einer Bestrahlung zur Mittagszeit am Äquator entspricht. Und auch weitere Vorgaben gilt es, zukünftig einzuhalten – bei Verstoß drohen hohe Bußgelder.
Grund für die gesetzlichen Regelwerke sind die Gesundheitsgefahren, die von künstlichen UV-Strahlen ausgehen: „Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken, um bis zu 75 Prozent“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. ADP).
Rund 195.000 – zunehmend jüngere – Menschen erkranken in Deutschland jährlich neu an Hautkrebs, 24.000 davon an einem malignen Melanom.