Düsseldorf. Im kommenden Jahr macht Gesundheitsministerin Barbara Steffens ernst: Das totale Rauchverbot soll ab September in NRW gelten. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der der WAZ-Mediengruppe vorliegt. Auch Raucherclubs sollen dann der Vergangenheit angehören.
In NRW soll ab September 2012 ein totales Rauchverbot in Kneipen, Festzelten, Schulen, Freizeit-, Kultureinrichtungen und ausgewiesenen Spielplätzen gelten. Das Bußgeld bei Verstößen soll von 1000 Euro auf 2500 Euro erhöht werden.
Der dem Portal DerWesten vorliegende Gesetzentwurf des NRW-Gesundheitsministeriums sieht auch ein Verbot von „Raucherclubs“ vor. Getrennte Raucherräume sind künftig nur noch „in öffentlichen Einrichtungen, in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in Hochschulen und in Flughäfen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen-/Gefährdetenhilfe möglich“. Personen unter 18 Jahren haben dort aber keinen Zutritt. Auch besteht kein Anspruch auf einen Raucherraum.
Eckkneipen benachteiligt
Künftig gilt das Raucherverbot nicht nur in Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, sondern auch in Spielhallen und Spielbanken. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) räumte in der Begründung ein, dass „ein kleiner, nicht genau bezifferbarer Anteil der getränkeorientierten Kleingastronomie mit einem hohen Anteil an rauchender Stammkundschaft“ Nachteile hinnehmen müsse. „Die betroffenen Unternehmer werden u.U. gezwungen sein, auf andere Betriebskonzepte auszuweichen“, heißt es.
Aus Sicht der Ministerin sind die bisher geltenden Regelungen in Gaststätten „gänzlich unbefriedigend“. So ließen die zahlreichen Ausnahmeregelungen einen umfassenden Nichtraucherschutz durch die Ordnungsbehörden nicht zu.
Kritik von der CDU
Der vom rot-grünen Landeskabinett gebilligte Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Die Regierung will sich dann noch im ersten Quartal 2012 erneut mit der Novellierung befassen und im Landtag einen Gesetzentwurf einbringen. CDU-Gesundheitsexperte Hubert Kleff warf Rot-Grün vor, mit dem „großen Dampfhammer“ in Persönlichkeitsrechte einzugreifen. „Wir sind der Meinung, dass man die Menschen nicht gängeln sollte.“