Düsseldorf.. Das 'Aus' für Raucherclubs, ein konsequentes Rauchverbot in Schulen und keine Rauch-Ausnahmen etwa in Schützenzelten: Das NRW-Landeskabinett hat am Dienstag die Eckpunkte ihres neuen Nichtraucher-Gesetzes auf den Weg gebracht. CDU und FDP kritisieren Reglulierungswut.

NRW will das Rauchen in Kneipen, Festzelten und auf Spielplätzen generell verbieten. Alle Ausnahmen in der Gastronomie sollen abgeschafft und durch ein „uneingeschränktes Rauchverbot“ ersetzt werden.

Das NRW-Landeskabinett billigte die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Der Entwurf geht zunächst in die Verbände-Anhörung. Im Sommer 2012 soll der Landtag ein neues Nichtraucherschutzgesetz beschließen.

Weitere Eckpunkte sind:

- Raucherräume in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden verboten.
- Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs werden gestrichen.
- Rauchverbot in Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen sowie für ausgewiesene Spielplätze.

Ministerin Steffens betonte, das bisherige Gesetz gewährleiste aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher Ausnahmen „keinen angemessenen Schutz für Nichtraucher und Kinder“. NRW brauche zudem ein Gesetz, das auch Wettbewerbsverzerrungen vermeide.

FDP kritisiert "rot-grüne Regulierungswut"

Die FDP-Fraktion kündigte Widerstand gegen die „rot-grüne Regulierungswut“ an. Die CDU forderte, der Wirt einer Eckkneipe müsse auch künftig entscheiden können, ob in seiner Kneipe geraucht wird. Die Linke  hatte bereits zuvor eine mögliche Zustimmung signalisiert. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte bei Einführung des Rauchverbots vor dem Aus für 3000 Kneipen in NRW.

Nach Angaben aus Regierungskreisen verschärft NRW das Rauchverbot nach bayerischem Vorbild. Dort war das generelle Rauchverbot per Volksentscheid durchgesetzt worden. Im Landtag wird nicht ausgeschlossen, dass die Koalitions-Fraktionen noch leichte Änderungen am Gesetzentwurf durchsetzen. An den Eckpunkten werde sich aber kaum etwas ändern, hieß es.

In der Koalition wird ein Anspruch auf Regresszahlungen von Wirten, die teilweise erhebliche Summen in die Klimatisierung und Abtrennung von Raucherräumen investiert haben, mit dem Hinweis auf EU-Richtlinien ausgeschlossen. Wann das verschärfte Rauchverbot in Kneipen in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar. In Fraktionskreisen wird nach einer Verabschiedung im Sommer  auch eine begrenzte Übergangsfrist für möglich gehalten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Wilfried Goebels