Berlin. . Bessere Hilfen bei Ärztepfusch, schnellere Behandlungszeiten und mehr Schutz vor Wucher-Honoraren. Patienten sollen nach dem Wunsch von Bund und Ländern künftig mehr Rechte bekommen. Weil NRW und neun anderen Ländern die Pläne der Regierung nicht weit genug gehen, haben sie eigene Eckpunkte vorgelegt. 2012 sollen die Versicherten davon profitieren.

Bessere Hilfen bei Ärztepfusch, schnellere Behandlungszeiten und mehr Schutz vor Wucher-Honoraren. Patienten sollen nach dem Wunsch von Bund und Ländern künftig mehr Rechte bekommen. Weil NRW und neun anderen Ländern die Pläne der Regierung nicht weit genug gehen, haben sie eigene Eckpunkte vorgelegt. 2012 sollen die Versicherten davon profitieren.


Hilfen für Opfer von Ärztepfusch: Patienten sollen bei Behandlungsfehler vor einer Schlichtungsstelle oder vor Gericht leichter Entschädigung bekommen. Da sind sich Bund und Länder einig. Wenn beim Patienten ein Schaden entstanden ist, wird künftig vermutet, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Er muss dann nachweisen, dass dies nicht so ist. So haben schon mehrere Gerichte entschieden. Früher musste der Patient eine falsche Behandlung nachweisen. Die Krankenkassen sollen nach dem Willen des Bundes ihre Versicherten unterstützen, wenn es den Verdacht auf einen Behandlungsfehler gibt.

Länder wollen Hilfsfonds aufstellen

Rasche Hilfe aus einem Fonds: Die zehn Länder wollen einen Hilfsfonds für Opfer falscher Behandlung. Er soll einspringen, wenn ein Prozess zu lange dauern würde, wenn es keinen sicheren Nachweis ärztlicher Schlamperei gibt, bei sozialen Gründen oder wenn schwere Komplikationen eintreten. Die Höchstgrenze soll bei 100 000 Euro liegen. Die Länder rechnen mit 35 000 Fällen im Jahr und Kosten von 300 Millionen Euro.


Zwist um den Hilfsfonds: Den Fonds ist umstritten. Die Länder wollen, dass er aus Steuergeldern, durch die Haftpflichtversicherer und die Versicherten selbst finanziert wird. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) hält das für nicht durchsetzbar.


Neutrale Behandlung: Die Länder möchten, dass die Patienten ein Anrecht auf eine neutrale Behandlung haben. Deshalb sollen die Kassen eine Zweitmeinung bezahlen. Vorgesehen ist auch das Recht auf Akteneinsicht.

Arzt muss auf Alternativen zu zahlungspflichtigen Leistungen hinweisen

Zusatzleistungen: Der Patient muss individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bezahlen, weil die Kassen deren Nutzen anzweifeln und nichts übernehmen. Immer mehr Patienten klagen, dass sie die IGeL angeboten bekommen. Nach dem Wunsch der Länder muss der Arzt auf Alternativen zu den IGeL hinweisen, die die Kassen bezahlen. Zudem muss er informieren, warum die Versicherung eine Zusatzleistung nicht finanziert. Wenn die Honorarforderungen bei IGeL 50 Prozent über dem üblichen Preis liegen, soll der Patient nichts bezahlen müssen. So wollen die Länder gegen Wucher vorgehen.


Behandlungszeiten und Bewilligungen: Die Länder wollen Ärzte verpflichten, ihre Patienten „innerhalb einer angemessenen Frist“ zu behandeln. Was angemessen ist, sollen Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen vereinbaren. Der Bund möchte, dass die Kassen und Sozialversicherungsträger Leistungen - etwa die häusliche Krankenpflege - schneller bewilligen. Die Frist könnte auf zwei Monate begrenzt sein.