Berlin. .

Wegen vermuteter Behandlungsfehler sind im vergangenen Jahr bei den Ärztekammern rund 11.000 Beschwerden eingegangen. Streit gab es am häufigsten nach Behandlungen gegen Arthrosen und Brüchen.

Bei den Ärztekammern sind im vergangenen Jahr wieder tausende Beschwerden von Patienten über mögliche Behandlungsfehler eingegangen. Von den rund 11.000 Anträgen wurden von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 7355 weiter bearbeitet, wie die Bundesärztekammer am Dienstag in Berlin mitteilte. Das waren in etwa soviel wie im Jahr davor. In 2199 Fällen, also in jedem dritten Fall, lag 2010 ein Behandlungsfehler oder ein Mangel bei der Risikoaufklärung durch den Arzt vor. In 1821 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden bestätigt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung rechtfertigte.

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren demnach wie schon in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Brüche an Unterarm, Unterschenkel und Sprunggelenk. Die meisten Beschwerden kamen von Patienten nach Behandlungen oder Untersuchungen im Krankenhaus. Dies betraf nicht nur vermutete Folgeschäden von Operationen, sondern auch Diagnosen, nachoperative Therapien oder die Risikoaufklärung durch Ärzte.

Laut Bundesärztekammer stieg in den Krankenhäusern die Zahl der nachgewiesenen Fehler bei Kniegelenkarthrose und Unterarmfrakturen leicht an. Die Zahl der nachgewiesenen Fehler bei der Behandlung von Brustkrebs durch niedergelassene Ärzte habe sich in den vergangenen fünf Jahren dagegen fast halbiert.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreits als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten den Angaben zufolge gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen laut Bundesärztekammer von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. (afp)